Meine Fragen sind.
Ist es überhaupt gültig ein Vertrag über Telefon, Bandverzeichnis war 3 Montage AUSDRUCKLICH. Ist eine Teilnahmebestätigung für den Gewinnspielclub als VERTRAG zu verstehen. Ist ein Vertrag der auf Betrug basiert gültig, ohne meinen Unterschrift gültig; gütlig für die Vertragszeit die ich nie wollte, beim nichteinhalten von Vereinbarten, kann man es dann wenn es um einen gültigen Vertrag geht AUSSERORDENTLICH kündigen. Es wurde mir enthalten, daß ich ständig von tausenden von Anrufen belästigt sein werde.
Bitte kurz wie ich es von diesem Übel am besten lösen kann und ob es hilft wenn ich diese letzte Mahunung doch nachträglich zahle, werde ich dann leichter aus dem Schlamasel rauskommen?
Danke.
Mit freundlichen Grüssen
S.S.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 17.02.2010 15:00:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Die "Gewinnspielproblematik" ist eine mittlerweile leider sehr verbreitete. Neben den von Ihnen beschriebenen Beeinträchtigungen folgen oftmals noch unberechtigte Abbuchungen vom damals angegebenen Konto. Hier sollten Sie auf jeden Fall stets Ihre Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen kontrollieren.
Grundsätzlich ist es zwar möglich einen Vertrag über Telefon zu schließen, jedoch steht Ihnen zum einen ein nicht fristgebundenes Widerrufsrecht zu, wenn Sie hierüber nicht schriftlich aufgeklärt worden sind. Zum anderen kann sich ein solcher Vertrag nur verlängern, wenn dies vorher vereinbart wurde oder bei Teil des Vertrages gewordenen AGB so geregelt wurde.
Die Hauptproblematik ist, dass es sich bei den meisten Firmen um Briefkastenfirmen handelt die zudem noch im Ausland sitzen. Sie sollten also Abbuchungen von Ihrem Konto im Auge behalten und gegebenenfalls rückbuchen lassen. Die Anschreiben des Anbieters sollten Sie ignorieren, erfahrungsgemäß lässt dies dann nach.
Da die Anrufe, davon gehe ich aus, mit unterdrückter Nummer vorgenommen werden können Sie hier groß nichts machen, es sei denn es wird ein Firmenname genannt, dann sollten Sie ein Protokoll über die Anrufe führen und dies der Bundesnetzagentur mitteilen.
Eine Sicherheit, dass die Anrufe aufhören gibts es leider nicht, es sei denn sie wechseln die Rufnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.02.2010 15:30:51
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich habe nur nicht folgendes verstanden:
- die zwei Raten sind mir bereits abgebucht, dritte habe ich storniert, soll ich die jetzt nachbezahlen oder so lassen?
-soll ich jetzt schritlich "kündigen" bzw. schriftlich verlangen, daß Sie mir schriftlich bestätigen, daß Sie jegliche Belästigung aufhören?
hier ungefähr mein Entwurf:
Betreff: Ihr Telefonanruf vom September.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihren Telefonanruf im September 2009 und teile vorsorglich mit, dass ich mit Ihnen zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen habe. Der Verbraucherschutz wurde von mir informiert, dass ich von Ihnen unaufgefordert und unberechtigt angerufen wurde und seit Oktober 2009 je halbe Stunde einen unaufgeforderten und belästigenden rechtwidrigen Anruf erhalte, was bereits unter Telefonterror zu bezeichnen ist.
Selbstredend werde ich an Sie nichts bezahlen, weil es an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Anruf war von vornherein darauf ausgelegt, mich zu täuschen und von mir persönliche Daten zu erfragen.
Die von mir gespeicherten personenbezogenen Daten aus ihrer Datenbank sind sofort zu löschen und ich untersage Ihnen jedwede Kontaktaufnahme mit mir - außer zur schriftlichen Stornierungsbestätigung .
Ich setze Ihnen eine Antwortfrist (3-4 Arbeitstage nach Erhalt des Schreibens).
Letztlich mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
………………..
Unterschrift
Danke.
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich habe nur nicht folgendes verstanden:
- die zwei Raten sind mir bereits abgebucht, dritte habe ich storniert, soll ich die jetzt nachbezahlen oder so lassen?
-soll ich jetzt schritlich "kündigen" bzw. schriftlich verlangen, daß Sie mir schriftlich bestätigen, daß Sie jegliche Belästigung aufhören?
hier ungefähr mein Entwurf:
Betreff: Ihr Telefonanruf vom September.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihren Telefonanruf im September 2009 und teile vorsorglich mit, dass ich mit Ihnen zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen habe. Der Verbraucherschutz wurde von mir informiert, dass ich von Ihnen unaufgefordert und unberechtigt angerufen wurde und seit Oktober 2009 je halbe Stunde einen unaufgeforderten und belästigenden rechtwidrigen Anruf erhalte, was bereits unter Telefonterror zu bezeichnen ist.
Selbstredend werde ich an Sie nichts bezahlen, weil es an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Anruf war von vornherein darauf ausgelegt, mich zu täuschen und von mir persönliche Daten zu erfragen.
Die von mir gespeicherten personenbezogenen Daten aus ihrer Datenbank sind sofort zu löschen und ich untersage Ihnen jedwede Kontaktaufnahme mit mir - außer zur schriftlichen Stornierungsbestätigung .
Ich setze Ihnen eine Antwortfrist (3-4 Arbeitstage nach Erhalt des Schreibens).
Letztlich mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
………………..
Unterschrift
Danke.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.02.2010 15:46:18
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Schreiben können Sie gerne rausschicken, allerdings per Einschreiben mit Rückschein da ansonsten kein Zugang bewiesen werden kann. Dies wird allerdings nichts daran ändern, dass Sie weitergehend durch Anrufe belästigt werden, leider.
Die dritte Rate würde ich nicht bezahlen und alle weiteren Schreiben ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Schreiben können Sie gerne rausschicken, allerdings per Einschreiben mit Rückschein da ansonsten kein Zugang bewiesen werden kann. Dies wird allerdings nichts daran ändern, dass Sie weitergehend durch Anrufe belästigt werden, leider.
Die dritte Rate würde ich nicht bezahlen und alle weiteren Schreiben ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
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