mit Gas-Vertrag mit Teldafax ist Ende Dezember 2010 ausgelaufen. Da ich zunächst keine Abrechnung erhalten habe schrieb ich Teldafax per Einschreiben mit der Bitte eine Schlussabrechnung zu erstellen und mir das Guthaben (ca. 300 Euro, Kaution und Neukundenbonus) zu überweisen. Das Schreiben enthielt auch eine Frist die längst abgelaufen ist. Zwar habe ich eine Abrechnung erhalten, das Guthaben wurde aber nicht erstattet.
Ende Juni läuft mein Stromvertrag mit Teldafax aus und ich muss wahrscheinlich wegen Mehrverbrauch kräftig nachzahlen.
Nun meine Frage: Kann ich die Nachzahlung aus der Stromabrechnung mit Teldafax verweigen bis mir aus dem Gasvertrag das Guthaben erstattet wird?
Danke für die Mühe im Voraus
MfG
Oliver Braun
Antwort geschrieben am 14.06.2011 16:37:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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leider sind Sie nicht der Einzige, der auf Guthabenauszahlungen wartet, so dass Ihre Grundidee genau richtig ist und Sie keineswegs vorbehaltlos weiter Zahlungen/Nachzahlungen leisten sollten.
Sofern der Guthabenbetrag tatsächlich feststeht, sollten Sie daher die Aufrechnung nach § 387 BGB schriftlich erklären und den Guthabenbetrag komplett abziehen.
Möchten sie diese Aufrechnung nicht erklären, steht Ihnen alternativ - wie richtig vermutet - ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu, so dass Sie auch insoweit Nachzahlungen zurückhalten können (und sollten).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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