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Frage geschrieben am 09.12.2011 08:11:33

Teldafax, offene Posten bezahlen?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 51,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2060
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
4.12.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich war/bin Kunde von Teldafax. Durch deren Insolvenz habe ich einige Fragen.

Infos:

· Vertrag über Stromlieferung mit Teldafax

· Vorkasse für 1 Jahr ( 1624 Euro )

· Preisgarantie zus. abgeschlossen für 3 Jahre

· Vertragsbeginn 1.5.2010

· Am 24.5.2011 Schreiben von Pfalzwerken ( Netzbetreiber ), das ich seit dem 18.5.2011 von den Pfalzwerken als Notversorger beliefert werde, da Teldafax die Netzgebühren bei ihnen nicht beglichen hat.

· Am 26.5.2011 per Einschreiben mit Rückschein gekündigt bei Teldafax ( Siehe unten ).

· Bis zu diesem Termin wurde die Vorauszahlung für das 2 Jahr nicht über den von mir vereinbarten Bankeinzug eingezogen und auch danach nicht. Es ist auch keine Rechnung oder sonst ein Schreiben gekommen.

· Mail des Insolvenzverwalters am 29.11.11 mit Link zu persönlichem Schreiben ( Kann als PDF Mailanhang zugesendet werden ).

· Schreiben des Insolvenzverwalters am 24.11.11 ( Kann als PDF Mailanhang zugesendet werden ). Im Schreiben ist ein Guthaben von 447,35 Euro aufgeführt, aber auch der Posten „Offene Zahlungen" für das zweite Vertragsjahr über 1624 Euro, aber keine direkte Rechnung, kommt wohl noch.

· In dem zweiten Vertragsjahr wurde mir nur 17 Tage Strom über Teldafax geliefert (1.5.11 bis 17.5.11).

Fragen:

· Muss ich den offenen Posten von 1624 Euro für das zweite Jahr zahlen, obwohl ich nur 17 Tage beliefert wurde und obwohl ich gekündigt habe?

· Kann man im Falle der Zahlungspflicht der 1624 Euro die Gutschrift von 447,35 Euro abziehen ( Oder gibt es von der Gutschrift nur eine durch den Insolvenzverwalter festgelegte Quote )?

· Kann ich den vorausgefüllten Vordruck des Insolvenzverwalters zur Forderungsanmeldung der 447,35 Euro abschicken oder kann dies zu weiteren Schwierigkeiten mit Auflösung/Anfechtung/Kündigung meines Vertrages und nach Möglichkeit Nichtzahlung des Betrages für das 2 Jahr führen?

· Ist es rechtmäßig, das für das 2 Jahr des gleiche Betrag wie für das erste Jahr gefordert wird, obwohl der Verbrauch geringer ist und auch der geschätzte Verbrauch für das erste Jahr von den Pfalzwerken oder von Teldafax zu hoch angesetzt, von mir bemängelt, aber nichts geändert wurde?

Mit freundlichen Grüßen,

*****

Kündigungsschreiben an Teldafax vom 25.5.2011:

Fristsetzung zur Lieferung und Kündigung des Vertrages und Widerruf der Einzugsermächtigung.



Absender:

*****



Einschreiben mit Rückschein:



*****


Kündigung des Stromliefervertrages

*****


Sehr geehrte Damen und Herren,



ich habe erfahren, dass Ihnen der Netzbetreiber den Netzzugang zum 18.05.2011 gekündigt bzw. gesperrt hat. Ich bitte Sie daher, mir kurzfristig schriftlich zu bestätigen, dass Sie mich im Rahmen unseres laufenden Energieliefervertrages auch über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin zuverlässig versorgen können. Sollte mir Ihre entsprechende Mitteilung nicht bis einschließlich zum



05.06.2011



vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie mich ab dem 18.05.2011 nicht mehr beliefern können. Für diesen Fall kündige ich hiermit vorsorglich den Liefervertrag zum 18.5.2011 und werde dann den Anbieter wechseln. Etwaige Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor.



Ich bitte Sie, mir umgehend eine Schlussrechnung zuzusenden und ein mir zustehendes Guthaben unverzüglich zu erstatten. Bitte legen Sie dabei folgenden Zählerstand zugrunde, den ich heute abgelesen habe:



Stromzähler: 185617 kWh



Hiermit widerrufe ich ab sofort die Einzugsermächtigung für Teldafax für mein Konto

*****


Mit freundlichen Grüßen


*****



Antwort geschrieben am 09.12.2011 10:09:24
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Fordern Sie den Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO auf sein Wahlrecht auszuüben. Gewähren Sie dem Insolvenzverwalter eine Frist von 10 Tagen, innerhalb er sich zu erklären hat, ob der Stromlieferungsvertrag erfüllt wird oder nicht.

Kündigen Sie bereits in diesem Schreiben an, dass Sie von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden, wenn der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht nach § 103 InsO nicht ausübt.

Erwartungsgemäß wird der Insolvenzverwalter nicht antworten oder eine Erfüllung ablehnen.

Treten Sie dann von dem Vertrag zurück, § 323 BGB und verweigern die Vorauszahlung aufgrund der Nichterfüllung des Stromlieferungsvertrages.

Machen Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, § 325 BGB.

Der Schaden beläuft sich hier auf EUR 1624,- abzgl. EUR 75,64 (Lieferung für 17 Tage) gleich EUR 1548,36.

In Höhe dieses Schadens erklären Sie die Aufrechnung mit der Forderung des Insolvenzverwalters aus der fälligen Vorauszahlung gem. § 95 InsO.

In Höhe der offenen Forderung von EUR 75,64 erklären Sie die Aufrechnung mit dem Guthaben aus dem ersten Jahr. Den verbleibenden Restbetrag melden Sie als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle bei dem Insolvenzverwalter an. Hierzu können Sie den Vordruck verwenden allerdings mit dem Restbetrag und nicht dem gesamten Guthaben

Sollte der Insolvenzverwalter anführen, dass der Schadensersatzanspruch erst im Insolvenzverfahren entstanden ist und damit nicht aufrechenbar sein soll, verweisen Sie in auf die BGH Entscheidung BGH - OLG Nürnberg - LG Weiden VII ZR 117/03.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für den Fall einer Nachfrage weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.12.2011 06:56:49

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr RA Schröter


Kann ich die Schreiben an den Insolvenzverwalter folgendermaßen formulieren?

Schreiben 1

16.12.2011
RA Dr. Biner Bähr als Insolvenzverwalter
Postfach
D - 40248 Düsseldorf


Hans-Günter Lorenz
Adresse



Sehr geehrter Herr RA Dr. Biner Bähr


Betreff: Wahlrechtsaufforderung

AZ.: XXXXXXXXX

Hiermit fordere ich Sie auf ihr Wahlrecht nach § 103 InsO auszuüben. Ich gewähre Ihnen eine Frist von 10 Tagen mir zu erklären, ob Sie den Stromliefervertrag ( Teldafax Kundennummer XXXXXXXX, Vertragsnummer XXXXXXXXX ) erfüllen oder nicht.
Für den Fall, dass Sie ihr Wahlrecht nicht fristgerecht ausüben, trete ich von meinem Vertrag zurück und verlange Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Mit freundlichen Grüßen,

---- Unterschrift----
Hans-Günter Lorenz



Schreiben 2 (Versand nach Frist von Schreiben 1)

Datum
RA Dr. Biner Bähr als Insolvenzverwalter
Postfach
D - 40248 Düsseldorf


Hans-Günter Lorenz
Adresse


Sehr geehrter Herr RA Dr. Biner Bähr


Betreff: Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatzforderung und Aufrechnung:

AZ.: XXXXXXXX


Hiermit kündige ich meinen Vertrag ( Teldafax Kundennummer XXXXXXXX, Vertragsnummer XXXXXXXX ) mit sofortiger Wirkung wegen Nichterfüllung und verweigere die Vorauszahlung für das 2. Vertragsjahr ( Offene Posten 1624 Euro ) wegen Nichterfüllung.

Ebenfalls mache ich hiermit meine Forderung auf Schadensersatz nach § 323 BGB geltend.
Der mir entstandene Schaden beträgt 1624 Euro abzüglich 75,64 Euro ( Stromlieferung vom 1.5.2011 bis 17.5.2011 ) = 1548,36 Euro.

Hiermit erkläre ich die Aufrechnung meines Schadens mit der Forderung des Insolvenzverwalters gem. § 95 InsO.

1624,00 Euro fällige Vorauszahlung/Forderung des Insolvenzverwalters
-1548,36 Euro Schadensersatzforderung
= 75,64 Euro offener Restbetrag

Den Restbetrag von 75,64 ziehe ich von der von Ihnen angegebenen Gutschriftssumme/Forderungsanmeldungsbetrag von 447,35 Euro ab

447,35 Euro Forderungsanmeldungsbetrag laut ihrem Schreiben vom 24.11.2011
-75,64 Euro Betrag für Stromlieferung vom 1.5.2011 bis 17.5.2011
=371,71 Euro Neuer Forderungsanmeldungsbetrag

Mit freundlichen Grüßen,

---- Unterschrift----
Hans-Günter Lorenz


Diese Schreiben werde ich dann als Einschreiben mit Rückschein an den Insolvenzverwalter schicken, wenn sie so in Ordnung sind. Bitte geben Sie mir Bescheid, falls die Bearbeitung/nötigen Korrekturen, den Rahmen der kostenlosen Frage sprengen.


Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Günter Lorenz
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.12.2011 08:58:38

Vielen Dank für die Nachfrage. Sie können die Schreiben so wie beschrieben versenden. Besser hätte ich es nicht formulieren können.

Viele Grüße


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Teldafax, offene Posten bezahlen? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-16
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