Teilzeit nach Elternzeit - Kündigung/Aufhebungsvertrag
| 13.05.2012 12:33 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Marcus Bade
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Es geht um Folgefragen zu <http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeit-nach-Elternzeit-__f184808.html>.
Ich tendiere dazu, nicht zu klagen, weil ich nicht rechtschutzversichert bin und mir das Risiko der Kosten zu hoch erscheint im Verhältnis zu dem, was für mich positiv herausspringen könnte (Anstellung zu den mir möglichen Arbeitszeiten mit möglicher Schikane).
Ich hatte in meinem Schreibem vom 18.3.12 dem AG mitgeteilt, dass ich bis Ende September nur zu den genannten Zeiten für ihn arbeiten kann. Ich habe nicht explizit nach einer Stundenreduzierung verlangt, wobei diese IMHO zwischen den Zeilen zu lesen ist, da ich als Arbeitszeiten 8:00 bis 11:45 angegeben habe.
Mit dem Schreiben vom 4.4.12 erklärte mir der AG, dass er meinem Antrag nicht stattgeben könne, da er u.a. die Dienstzeiten nicht nach den Obliegenheiten der Mitarbeiter organisieren könne, gesetzliche Vorgaben und den Versorgungsvertrag einzuhalten hätte und die Dienste im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu planen und organisieren hätte.
In meinem 2. Schreiben an den AG vom 9.4.12 wies ich erneut darauf hin, dass ich das jüngste Kind bis 12:30 abgeholt haben muss und folglich den Arbeitsort ca. 11:45 zu verlassen hätte.
Wenn ich ab 16.5. pünktlich zur Arbeit erschiene (der AG hat mich für 30 Wochenstunden eingeteilt), aber 11:45 die Arbeit verlasse (reguläre Arbeitszeit wäre bis 13:30), könnte er mich trotzdem wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen? Für eine ordentliche Kündigung meinerseits wäre die Kündigungsfrist von (vermutlich) 28 Tagen zum 15. oder Ende des Monats einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass ich kein Recht habe, außerordentlich zu kündigen. Bleibt noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Nur warum sollte der AG diesen unterschreiben? Welche mögliche negative Folgen hätte eine Kündigung des AG wegen Arbeitsverweigerung?
Trifft nicht Ihr Problem?
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