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Mein Arbeitgeber möchte meine 20-Wochenstunden, die bislang jahrelang auf 3 Tage in der Woche verteilt waren, auf 5 Tage verteilen.
Eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist nie erörtert worden, im Gegenzug habe ich versucht ihm klarzumachen, dass 1. bei meiner Tätigkeit eine Aufteilung auf mehrere "Blöcke" uneffektiv ist und 2. meine private Situation sehr darunter leiden würde.
Konkret:
Ich habe bei einem Nettogehalt von 900 € eine tägliche Anfahrt von 90 km zu bewerkstelligen und 2 Wochenfahrten zusätzlich fallen bei den Benzinpreisen sehr ins Gewicht.
Die Betreuung meiner Zwillinge (5 Jahre) ist so geregelt, dass ich mich jeweils Donnerstag und Freitag um sie kümmern konnte. Ich habe meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt, dass die Kinder oft kränkeln und ich dadurch sehr viele Arztbesuche an diesen Tagen wahrnehmen muss.
Das alles interessiert ihn nicht und er besteht auf dieser Änderung.
Momentan werden bei uns Stellen abgebaut und Tätigkeiten outgesourct, so dass ich durch die Gerüchteküche erfahren habe, dass Teile meiner Tätigkeiten ebenfalls darunter fallen sollen. So möchte er mich wahrscheinlich - wie auch die "Küche" flüstert - dazu bringen von mir aus zu kündigen.
Es gibt zwar einen Betriebsrat - der wird aber nicht tätig, da die 3 Mitglieder im Zuge der Umorganisation "weichgepolstert" fallen. Wörtlich:"Da können wir nichts machen!"
Ich bin also völlig mir selbst überlassen.
Was kann ich dagegen tun? Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.12.2007 15:08:41
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Vorliegend handelt es sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetzes.
Gemäß § 8 III TzbfG hat sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer im Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu einigen.
Aus der Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses mit ausdrücklich vereinbarten oder praktizierten Arbeitszeiten folgt regelmäßig, dass der Arbeitgeber nicht einseitig berechtigt ist, die Lage der Arbeitszeit zu verändern. Hier ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers beschränkt.
Der Betriebsrat hat bei der Verteilung der Arbeitszeiten auch ein Mitbestimmungsrecht.
Ich empfehle Ihnen, sich nochmals schriftlich an den Betriebsrat zu wenden, um mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, müßten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, welcher Sie - nach Prüfung der Gesamtumstände - verteten kann und Ihre Ihnen ggf. zustehende Rechte durchsetzt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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