Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft
23.09.2009 17:03 |
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Beantwortet von
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn möglich die Antwort bitte direkt an meine Mailadresse senden, wenn möglich nicht veröffentlichen.
Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft ist von meinem Ex ist beantragt.
Meinerseits läuft ein Klageverfahren vor dem Landesgericht, da er mir eine hohe Summe schuldet aus den monatlichen Kreditzahlungen sowie bei der Erlösverteilung ungleiche Anteile eingebracht wurden. Im Grundbuch stehen wir je zu 1/2 Anteil, Kreditnehmer sind wir beide gleichmäßig.
Gehen wir davon aus, dass ich vom Gericht einen Titel in einer bestimmten Höhe zugesprochen bekomme, den würde ich dann als Zwangssicherungshypothek auf seinen Anteil im Grundbuch eintragen lassen wollen, falls mir hoffentlich dazu die Zeit verbleibt bis zur Eröffnung des Verfahrens (kann ich Arrest bzw. einstweil. Verfügung beantragen bis das Urteil vom Landgericht da ist?). Kann mein Ex dieses Verfahren weiter betreiben trotz der Hypothek, beitreten muss ich dem Verfahren ohnehin, ist mir klar. Aber wäre es dann richtig aufgrund der Hypothek den Antrag zur "Kleinen Versteigerung" zu stellen, also nur sein Anteil zur Versteigerung zu bringen? Können diese eventuell dann 2 Verfahren in einem Termin verhandelt werden? Ich möchte das Haus so billig wie möglich zurück haben! Wie verfahre ich an dieser Stelle richtig ohne Verfahrensfehler zu machen? Ich möchte einfach nur einen Weg wissen, wie ich mit Sicherheit dieses Haus zurückbekommen kann.
Vielleicht gibt es, außer beim Gutachten, noch Möglichkeiten Bieter abzuschrecken oder meinen EX lahm zu legen aufgrund seiner Schulden bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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