Frage geschrieben am 20.02.2010 19:15:16
Teilungsversteigerung
Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 595Teilungsversteigerung wir waren Antragssteller , Versteigerung hat stattgefunden, Zuschlag wurde erteilt. Ehemalige EIgentümer war Erbengemeinschaft.
Wir haben die Verteilung des Geldes anhand eines Vorschlages für alle Gläubiger und Schuldner vorgenommen, es haben alle Gläubiger zugestimmt auch die Rechtsanwälte die in den Sachen vertreten.
Auch zwei der ehem. Eigentümer haben zugestimmt, aber eine noch nicht Von den 25.000 € muss SIe 11.000 € an einen Gläubiger abgeben dieser steht auch im Grundbuch mit PfÜb. Sie stimmt aber nicht zu bzw. schickt den Vorschlag nicht an uns zurück, aber ohne diesen wird gar kein Geld ausgezahlt sonder nur wenn alle sich einig sin bzw. zugestimmt haben.
Können wir diese Zustimmung irgendwie erzwingen oder sind uns die Hände gebunden. SIe bekommt ja die restlichen 14.000 € selber irgendwie kurios.
Haben wir eine möglichkeit oder gehen wir jetzt leer aus
Antwort geschrieben am 20.02.2010 19:47:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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im Rahmen eienr Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage egrne wie folgt:
Es ist nicht ganz klar an Ihrer Frage, inwieweit sich die Verteilungsplanung an den Verhältnissen aus dem Grundbuch bzw. den vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbechlüssen orientiert.
Im Prinzip ist der Ersteigerer zur Zahlung des Erlöses verpflichtet. Dieses hat er - wie normal üblich - vermutlich schon gezahlt.
Die nachträgliche Auseinandersetzung ist davon unabhängig und wird anhand der Reihenfolge der Pfändungen bzw. der Rangfolge im Grundbuch vorgenommen.
Bitte erläutern Sie nochmals genau den Sachverhalt, da vieles noch unklar ist. Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Viele Grüße
Dr. C. Seiter
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