Frage geschrieben am 01.02.2010 15:09:29
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Teilungsversteigerung Immobilie USA
Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich strebe eine Teilungsversteigerung einer Ferienimmobilie in den USA an, um die Eigentumsgemeinschaft zwischen meinem Noch- Ehemann und mir aufzulösen. Wir sind je zur Hälfte Eigentümer und leben in Gütertrennung. (Wir leben in Deutschland)
Wir leben seit über einem Jahr getrennt und somit sind meines Erachtens die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Teilungsversteigerung gegeben.
Mein Mann möchte die Immobilie gern behalten, ist jedoch nicht bereit mich mit einem angemessenen Betrag auszuzahlen. Die Immobilie ist komplett schuldenfrei.
Meine Frage ist nun, bei welchem Gericht ich diese Klage einreichen muss, in Deutschland, da wir beide deutsche Staatsbürger sind oder in den USA, da sich die Immobilie dort befindet?
Vielen Dank
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 1.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 01.02.2010 16:51:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 28
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Für die Rechte aus Entstehung, Änderung, Übergang usw. an Grundstücken gilt stets der Gerichtsstand und das Recht der Belegenheit, also der Ort an dem sich das Grundstück die Immobilie befinden, vgl. auch Art. 43 EGBGB In Ihrem Fall somit in den USA. Der Hintergrund des Grundsatzes „lex rei sitae" dient vor allem der Rechts- und Verkehrssicherheit, da die anwendbare Rechtordnung leicht feststellbar ist.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.02.2010 11:04:58
Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für die Beantwortung.
Könnten Sie mir kurz schildern, wie so ein Verfahren in den USA abläuft, das heisst, mit welcher Dauer und welchen Gerichtskosten in etwa zu rechnen ist ?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für die Beantwortung.
Könnten Sie mir kurz schildern, wie so ein Verfahren in den USA abläuft, das heisst, mit welcher Dauer und welchen Gerichtskosten in etwa zu rechnen ist ?
Vielen Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.02.2010 12:03:25
Versteigerungen (Foreclosure transactions) werden durch die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten geregelt. Da sich die Bestimmungen über Verfahren, Ablauf und Durchführungen von Versteigerungen (Foreclosure Law) in den einzelnen Bundesstaaten teilweise gravierend voneinander unterscheiden, ist eine allgemeine Aussage hier nicht möglich.
Sie sollten sich mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu besprechen. Hilfe bei der Anwaltssuche finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Botschaft.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Versteigerungen (Foreclosure transactions) werden durch die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten geregelt. Da sich die Bestimmungen über Verfahren, Ablauf und Durchführungen von Versteigerungen (Foreclosure Law) in den einzelnen Bundesstaaten teilweise gravierend voneinander unterscheiden, ist eine allgemeine Aussage hier nicht möglich.
Sie sollten sich mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu besprechen. Hilfe bei der Anwaltssuche finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Botschaft.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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