Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Teilungserklärung.
Guten Tag,
wir sind Eigentümer und unsere Wohnungseingangstüre ist so kaputt, dass sie erneuert werden muss. In der Teilungserklärung steht dass die Türen zum Gemeinschaftseigentum gehören. Aber in einem 2. Punkt steht, unter Instandhaltung dass für die Behebung von Schäden jeder Eigentümer selbst veranwortlich ist. Ist die Erneuerung nun eine Instandhaltung oder nicht ? Wer muss zahlen ?
Vielen Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 15.09.2010 09:01:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
es ist in diesem Fall zu differenzieren, warum die Wohnungseingangstür ausgetauscht werden muss. Nach Ihrer Schilderung zu unterscheiden zwischen Instandhaltung und Schadensbeseitigung.
Ist die Tür durch "Altersschwäche" aufgrund der normalen Abnutzung kaputt gegangen, geht dies zu Lasten der Gemeinschaft, § 21 V WEG. Ist die Tür hingegen durch einen falschen Umgang beschädigt worden, geht dies zu Lasten des Eigentümers, so dass Sie dann für die Erneuerung verantwortlich sind.
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie

