meine Eltern wollen mir einen Teil unseres 2-Familien-Haus, in einer Einheit wohnen mein Mann und ich, die andere ist vermietet, als vorzeitiges Erbe schenken. Um das komplette Haus zu bekommen, müssen wir / ich noch eine
Summe von 130.000 Euro begleichen, die wir monatl. 10 Jahre lang bei meinen Eltern abzahlen. Mein Mann wird mit 45.000 Euro von seinem Geld 20 % als Anteil erhalten.
Das Haus hat lt. Gutachten einen Wert von 290.000 Euro, aber meine Eltern hatten insgesamt bis dato 480.000 Euro investiert.
Folgende Frage: Was genau würde denn mein Mann, im Falle einer Trennung erhalten? Die 20 % vom zukünftigen Wert? Ist es möglich den Vertrag so aufzusetzen, dass im Falle einer Scheidung (wir haben keinen Ehevertrag), bis auf seine 20 % bzw. mind. seine 45000 Euro, ich ihn nicht noch für die abzuzahlende 130.000 Euro auszahlen muss? Denn eigentl. ist es mein Erbe und ich hätte es später auch als komplettes Erbe erhalten.
Zweite Frage. Wie können wir die "Geschichte" am steuergünstigsten abwickeln?
Unser Notar hatte vorgeschlagen, erst eine Schenkung und Kauf zwischen mir und meinen Eltern abzuschließen und nach 2-3 Monaten zwischen mir und meinem Mann ein Kauf über 45000 und weitere 5 % als Schenkung (nur so käme man auf die 20 % Anteil von 290000 Euro).
Antwort geschrieben am 11.02.2011 10:34:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:
Naturgemäß ist es nicht möglich, bereits heute zu errechnen, welchen Ausgleichsanspruch Ihr Ehemann im Falle einer Trennung bzw. Scheidung aus dem Zugewinn haben würde. Hier spielen auch noch weitere Faktoren eine Rolle.
Die Schenkung Ihrer Eltern bzw. das vorweggenommene Erbteil am Haus würde aber in Ihr Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich eingestellt werden, so dass Ihr Ehemann hiervon nicht partizipieren würde, allenfalls von einer Wertsteigerung, die sich zwischen Schenkung und Scheidung ergeben könnte.
Kompliziert wird es in Ihrem Fall bezüglich der 2. Haushälfte, hier liegt dann wohl eine Teilschenkung vor, neben der vertraglich zu leistenden Zahlung in Höhe von 130.000 €.
Im Endvermögen würde bei Ihnen 80 % des Wertes des Hauses stehen. Aufgrund Ihrer Angaben also 232.000 €. Hiervon würden abgezogen werden, die hälftigen Schulden, die zum Zeitpunkt der Trennung noch bestehen, soweit Ihr Ehemann sich hier ebenfalls gegenüber Ihren Eltern verpflichtet. Wenn wir aktuell den Betrag von 130.000 € nehmen, also ein Betrag in Höhe von 65.000 €. Desweiteren würde die Schenkung des hälftigen Grundbesitzes mit 145.000 € abgezogen werden. Ganz überschlägig hätten Sie danach einen Zugewinn von 22.000 € erzielt.
Diese Beträge verändern sich naturgemäß mit der Tilgung des Darlehens.
Ihr Mann hätte im Endvermögen einen Anteil von 20 % an der Gesamtimmobilie, also einen Wert von 58.000 €. Demgegenüber stünde sein Anteil an den Schulden mit 65.000 €, so dass er keinen Zugewinn erzielen würde.
Sie wären ihm unter diesen Gesichtspunkten zum Ausgleich von 11.000 € verpflichtet.
Allerdings ist das gesamte Konstrukt eher kompliziert angedacht und würde unter Umständen im Falle der Trennung/Scheidung zu einem kostenträchtigen Verfahren ausarten.
Ich kann Ihnen daher grundsätzlich nicht empfehlen, Ihrem Ehemann hier auch nur einen Anteil an der Immobilie zu übertragen. Wenn sich Ihr Mann hier mit einem Betrag in Höhe von 45.000 € beteiligen will und er diesen im Falle der Scheidung wieder ausgezahlt erhalten soll, so würde sich die Modifizierung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft anbieten, in dem man durch Ehevertrag vereinbart, dass das Haus beim Zugewinnausgleich außen vor bleiben soll und Ihr Ehemann einen Betrag X als Ausgleich im Falle der Scheidung erhalten soll.
Schenkungssteuern würden bei der vorliegenden Konstellation nicht anfallen. Auch wären die Übertragungsverträge grunderwerbssteuerfrei, da es sich um eine Übertragung im geraden Verwandtschaftsverhältnis handelt.
Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, sich nochmals vor Ort von einem Fachanwalt für Familienrecht eingehend zu den Möglichkeiten der Übertragung beraten zu lassen. Dies ist leider im Rahmen einer Erstberatung über diese Plattform nicht möglich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966
Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.02.2011 13:26:09
Hallo Herr Rösemeier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir ist jetzt nicht ganz klar ob es kurz gesagt für mich im Falle einer Trennung besser wäre, die Kaufsumme auf nur meinen Namen laufen zu lassen oder auf mich und meinen Mann?
Bezügl. den 45.000 Euro (von den 130000 Euro).
Dieses Geld erhält mein Mann von seinem Vater ebenfalls als Schenkung. Soweit ich weiß, Notar hat es auch in einem Vertragsentwurf so geschrieben, fallen erworbene Schenkungen während der Ehe, aus dem Zugewinn heraus, d.h. ich müsste doch aufjeden Fall ihm die 45000 Euro zurückzahlen oder!? Dann würden aber die hier genannten Rückzahlungsbeträge nicht ganz stimmen oder? Was müsste ich darüber hinaus zahlen? Könnten Sie mir das bitte nochmals kurz erläutern? Vielen Dank
Hallo Herr Rösemeier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir ist jetzt nicht ganz klar ob es kurz gesagt für mich im Falle einer Trennung besser wäre, die Kaufsumme auf nur meinen Namen laufen zu lassen oder auf mich und meinen Mann?
Bezügl. den 45.000 Euro (von den 130000 Euro).
Dieses Geld erhält mein Mann von seinem Vater ebenfalls als Schenkung. Soweit ich weiß, Notar hat es auch in einem Vertragsentwurf so geschrieben, fallen erworbene Schenkungen während der Ehe, aus dem Zugewinn heraus, d.h. ich müsste doch aufjeden Fall ihm die 45000 Euro zurückzahlen oder!? Dann würden aber die hier genannten Rückzahlungsbeträge nicht ganz stimmen oder? Was müsste ich darüber hinaus zahlen? Könnten Sie mir das bitte nochmals kurz erläutern? Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.02.2011 19:18:53
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte.
Welche Variante für Sie die Günstigste ist, lässt sich tatsächlich in diesem Forum nicht berechnen und wäre sowieso rein hyptohetischer Natur, denn es kommt dann maßgeblich auf den Eintritt der Trennung an und welcher Betrag bis dahin vom Darlehen getilgt ist. Ebenso findet dann Berücksichtigung, ob das Objekt zwischenzeitlich einer Wertsteierung unterlegen hat.
Kurz gesagt, wenn Ihr Ehemann die 45.000 € geschenkt bekommt, fallen diese auch aus dem Zugewinnausgleich raus. In jedem Fall müssen Sie den Anteil Ihres Ehemannes in Höhe von 20 % von diesem käuflich erwerben, wenn Sie das Haus nach einer Trennung wieder in Alleineigentum übernehmen wollen. Darüber hinaus kann es dann auch noch zu einer Zugewinnausgleichszahlung von Ihnen an Ihren Ehemann kommen, abhänggig davon, welcher Darlehensbetrag bis dahin getilgt ist.
Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage, die ausgesprochen komplexer Natur ist, keiner abschließenden Berechnung anhand der vorliegenden Daten in diesem Forum finden kann.
Sollten Sie darüber hinausgehenden Beratungsbedarf haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, entweder einen Kollegen vor Ort oder aber eine Direktanfrage über dieses Portal in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte.
Welche Variante für Sie die Günstigste ist, lässt sich tatsächlich in diesem Forum nicht berechnen und wäre sowieso rein hyptohetischer Natur, denn es kommt dann maßgeblich auf den Eintritt der Trennung an und welcher Betrag bis dahin vom Darlehen getilgt ist. Ebenso findet dann Berücksichtigung, ob das Objekt zwischenzeitlich einer Wertsteierung unterlegen hat.
Kurz gesagt, wenn Ihr Ehemann die 45.000 € geschenkt bekommt, fallen diese auch aus dem Zugewinnausgleich raus. In jedem Fall müssen Sie den Anteil Ihres Ehemannes in Höhe von 20 % von diesem käuflich erwerben, wenn Sie das Haus nach einer Trennung wieder in Alleineigentum übernehmen wollen. Darüber hinaus kann es dann auch noch zu einer Zugewinnausgleichszahlung von Ihnen an Ihren Ehemann kommen, abhänggig davon, welcher Darlehensbetrag bis dahin getilgt ist.
Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage, die ausgesprochen komplexer Natur ist, keiner abschließenden Berechnung anhand der vorliegenden Daten in diesem Forum finden kann.
Sollten Sie darüber hinausgehenden Beratungsbedarf haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, entweder einen Kollegen vor Ort oder aber eine Direktanfrage über dieses Portal in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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