Vor längerer Zeit hatte ich einen Hypothekenkredit über 100 TDM mit zehnjähriger Zinsbindung zur Finanzierung einer Eigentumswohnung aufgenommen. Noch vor Ablauf der Zinsbindung bekamen wir Familienzuwachs und mussten in eine größere Wohnung umziehen. Ich bat die Bank, den Kredit auf die neue Immobilie zu übertragen (Pfandtausch) und zusätzlich einen weiteren (kleineren) Hypothekenkredit zu gewähren, da der Wechsel zu einer anderen Bank durch die dann fällige Vorfälligkeitsentschädigung deutlich teurer gewesen wäre.
Die Bank erstellte dann im September 1993 ein Schriftstück, in dem sie ihr Einverständnis mit der Übertragung des Darlehens bekundete und dann wörtlich schrieb: "Die für die Übertragung anfallenden Gebühren in Höhe von 2,5% des Restdarlehens + 100 DM Beglaubigungskosten für die Löschungsbewilligung ... bitten wir zu überweisen an...". Nach Zahlungseingang und Erfüllung der Voraussetzungen (betreffend Grundbucheintragungen) würde das Darlehen dann übertragen.
Meine Frau und ich versuchten daraufhin noch beim Filialleiter der Bank eine Minderung dieser unserem Empfinden nach völlig überteuerten Gebühr zu erreichen und verwiesen darauf, dass mit dem zusätzlichen neuen Kredit ja auch schon Gebühren zur "Einwertung" des Objektes bezahlt würden und damit ja kein zusätzlicher Aufwand für die Bank entstünde. Vergeblich, es gäbe nur die Alternative der Vorfälligkeitsentschädigung. Da diese noch teurer gewesen wäre, hatten wir keine andere Wahl als zu akzeptieren.
Viel später erfuhr ich, dass in einem Grundsatzurteil diese gängige Praxis der Hypothekenbanken moniert wurde und auch die spätere Rückforderung überhöhter Gebühren möglich sei. Für meinen speziellen Fall wurde hierfür Ende 2005 genannt.
Ich habe dann zum Ende 2005 noch eine Rückforderung gestellt. Ich habe die Differenz von einem Prozent zu 2,5 Prozent gefordert. Die Bank hat mit Schreiben vom 10.1.2006 mitgeteilt, wir hätten mit unserer Unterschrift (unter oben erwähntes Schriftstück vom September 1993) unser Einverständnis erklärt, eine Erstattung sei daher nicht möglich.
Frage: Macht es unter diesen Umständen noch Sinn, hier weiter vorzugehen? Und wenn ja, wie sind die weiteren Fristen?
Danke für Ihre Mühe!
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