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Sehr geehr Dame/ Herr,
Meine Mutter möchte zugunsten der beiden Söhne ihres verstorbenen Mannes auf ihren Anteil an den hinterlassenen Immobilienn verzichten.
Die Ersparnisse sollen dagegen nach Erbrecht geteilt werden.
Ist der Teilverzicht möglich, und verursacht er den Begünstigten und/oder meiner Mutter Kosten.
Vielen Dank,
Irma Becker
Antwort geschrieben am 10.03.2011 19:32:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, es handelte sich um gesetzliche Erbfolge und dass ein Erbschein vorhanden ist.
Denn bei einer testamentarischen Verfügung könnte die Auseinandersetzung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt worden sein.
Wenn nur die beiden Söhne und die Mutter Mitglied der Erbengemeinschaft geworden sind, können diese verheimlich vereinbaren, wie die Erbmasse geteilt werden sollte. Wenn die Söhne nichts einzuwenden haben, dann ist diese Regelung in Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durchaus möglich.
Da es um die Auseinandersetzung u.A. von Grundvermögen geht, muss diese notariell erfolgen. Wie die Kosten geregelt werden, ist Verhandlungssache.
Es können allerdings aufgrund des Verzichts Steuer anfallen. Hierzu empfiehlt es sich einen Steuerberater aufzusuchen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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