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Ich habe das gleiche Problem wie ein Kommilitone, dessen Frage leider nicht beantwortet wurde und stelle Sie hier etwas abgeändert noch mal:
Ich habe heute eine "Abmahnung wegen Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen" von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte in München erhalten. Mir wird vorgeworfen drei Hörbücher in der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Zeitpunkt des zur Verfügung stellens war der 25.2.2007, wie mir anhand eines Ermittlungsdatensatzes meines Providers bewiesen wird.
Ich werde nun aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Text lautet wie folgt:
Hiermit verpflichtet sich
XXXXX - Unterlassungsschuldner -
gegenüber XXXXXX - Unterlassungsgläubiger -
es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugängig zu machen bzw. öffentlich zugängig machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitszuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzen Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.
XXX, den xxx 2007
Bei Abgabe der Unterlassungserklärung wird auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet. Es wurde mir eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung bis zum 17.08.2007 gesetzt.
Desweiteren wird von mir ein Schadensersatz in Höhe von 200 Euro sowie Rechtsanwaltkosten in Höhe von 666 Euro von mir verlangt. Insgesamt also 866 Euro, zahlbar bis 24.08.2007.
Die Rechtsanwaltkosten berechnen sich nach dem Schreiben wie folgt.
Es werden 20.000 Euro Streitwert angesetzt. Demnach wäre die Regelgebühr 1,3 nach dem Rechtsanwaltpunktesystem. Die Kanzlei verlangt jedoch lediglich 1,0 (666€ -die Zahl an sich spricht Bände) aber nur für den Fall, dass keine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sei. Soll heißen, sobald ich irgendwelche Einwände hervorbringe erhöht sich diese Gebühr auf 1,3 also 859,80 Euro
Laut dem Schreiben
"Sollte Ihr Verhalten hingegen eine weitere anwaltliche Tätigkeit erfordern, erhöht sich der Bearbeitungsaufwand und damit zwangsläufig auch die Gebühr. Dies ist der Fall wenn Sie
- auf diese Abmahnung schriftlich oder telefonisch Einwände vorbringe und dadurch weitere Korrespondenz mit Ihnen erforderlich wird.
- die Unterlassungserklärung eigenmächtig abändern und somit eine weitere Auseinandersetzung bzw, zusätzliche Korrespondenz mit Ihnen (etwas ein gesondertes Annahmeschreiben auslösen)"
Wenn ich das richtig verstanden habe erhöht sich die Gebühr um 194€ sobald ich dort anrufe oder sonst irgendeine Rückfrage dazu habe.
Nun meine Fragen:
1) Ist diese Unterlassungserklärung in Ordnung oder kann sie geringfügig zu meinen gunsten abgeändert werden, vorallem im Hinblick auf 4.)?
2) Ist der Streitwert und damit die Rechtsanwaltskosten realistisch angesetzt? Mir erscheint es sehr hoch und würde mich bei Zahlung in finanzielle Unannehmlichkeiten bringen - kann man mit RA´s handeln?
2a) Besteht die Möglichkeit, diesen aus meiner Sicht exorbitanten Streitwert, auf Grund physikalischer Begrenzungen von DSL auf ein reelles Niveau zu begrenzen. Eine Hörbuchdatei von 450MB kann nun mal bei max. upload von 128kB nur 1xpro Stunde heruntergeladen werden. Bei einer Onlinezeit von 15h also max 15 komplette Downloads.
3)Ist es zulässig, eine Rückfrage de facto zu unterbinden, indem man für den Falle einer Rückfrage sozusagen eine "Strafgebühr" in Höhe 194 Euro ansetzt?
4)Da ich auch nach dem 25. Februar weiterhin diese Tauschbörse genutzt habe: Gibt es eine Möglichkeit für mich zu verhindern, dass ich weitere ähnliche Abmahnungen erhalte?
Das Tauschbörsenprogramm habe ich direkt nach dem Erhalt des Schreibens deinstalliert und werde es sicherlich nicht mehr nutzen.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 14.8.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.08.2007 01:15:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
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