Frage geschrieben am 02.03.2010 17:35:49
Tapeten und Teppiche raus bei Auszug???
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1481wir wohnen hier seit 4 Jahren und haben die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. Wir haben die Wohnung so wie der Vormieter ausgezogen ist übernommen und 4 Tage lang renoviert.
Nun haben wir die Wohnung zum 01.06.2010 gekündigt und unser Vermieter verlangt, dass alle Wände abgekratzt und die Teppiche raus müssen. Wir haben bis auf Küche und Bad alles farbige Tapeten. Vor 4 Monaten haben wir die Wohnung komlett renoviert.
Nun meine Frage: Müssen wir das so hinnehmen und die Wohnung so hinterlassen wie der Vermieter das verlangt oder reicht besenrein. Ich kann doch nicht 2 mal renovieren und die neue WOhnung auch noch? Wie soll das mit 2 kleinen Kindern gehen?
Danke für Ihre Antowrt schon mal.
Antwort geschrieben am 02.03.2010 18:00:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ihre Frage lässt nur sicher beantworten, wenn der Mietvertag in Augenschein genommen wird.
Bitte überlassen Sie mir doch den Vertrag per E-Mail, so dass ich meine Antwort hier auf der Plattform entsprechend ergänzen kann und Sie noch die Option einer kostenlosen Nachfrage ausüben können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.03.2010 18:03:20
Leider kann ich Ihnen den Vertrag nicht per E-Mail zukommen lassen, da ich keine Möglichkeit habe ihn einzuscannen. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass im Mietvertrag nichts darüber steht das Tapeten und Teppichböden rausmüssen. Nur das Dübellöcher etc. zugemacht werden müssen.
Unser jetziger Vermieter hat das vor 4 Jahren von seinem verstorbenen Vater übernommen und versucht jetzt seine eigenen Regeln durchzusetzen.
Leider kann ich Ihnen den Vertrag nicht per E-Mail zukommen lassen, da ich keine Möglichkeit habe ihn einzuscannen. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass im Mietvertrag nichts darüber steht das Tapeten und Teppichböden rausmüssen. Nur das Dübellöcher etc. zugemacht werden müssen.
Unser jetziger Vermieter hat das vor 4 Jahren von seinem verstorbenen Vater übernommen und versucht jetzt seine eigenen Regeln durchzusetzen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.03.2010 22:21:30
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Sie müssen lediglich die nicht zur Mietwohnung gehörenden Teppiche entfernen.
Eine Verpflichtung zur Entfernung der Tapeten besteht jedenfalls nicht. Regelungen, die nicht Bestandteil des Mietvertrages geworden sind, müssen von Ihnen als Mieter auch nicht vom Vermieter befolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Sie müssen lediglich die nicht zur Mietwohnung gehörenden Teppiche entfernen.
Eine Verpflichtung zur Entfernung der Tapeten besteht jedenfalls nicht. Regelungen, die nicht Bestandteil des Mietvertrages geworden sind, müssen von Ihnen als Mieter auch nicht vom Vermieter befolgt werden.
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