TVÖD - Dauer des Urlaubs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
31.07.2008 15:33 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin am 23. Juli 2008 aus einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (TVÖD-K) ausgeschieden.
Die Frage ist nun, wie die abzugeltenden Urlaubstage korrekt berechnet werden. Nach den Bestimmungen des TVÖD-K besteht in meinem Fall ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen, bei einer Beeendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 31. 12. sieht der Tarif eine Zwölftelregelung vor:
§26, Abs. 2,b
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Montat des Arbeitsverhältnisses eine Zwölftel des Urlaubsanspruchs; §5 des BUrlG bleibt unberührt.
Wie muss man die Einschränkung "§5 BUrlG bleibt unberührt" auslegen.
Ist damit gemeint, dass mir bei einem Ausscheiden im Juli auf jeden Fall der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen (24 Werktagen) zusteht und nicht die nach der Zwölftelregelung ermittelten 15 Tage?
Oder ist es so auszulegen, dass mir der volle Urlaub in Höhe von 30 Tagen abzugelten ist?
Meines Wissens nach, ist diese Frage noch nicht richterlich entschieden worden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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