Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 313 weitere Antworten zum Thema Insolvenz.
Hallo, ich bin seit dem März 2008 in der Insolvenz, das Verfahren ist eröffnet und laut Aussage meines Rechtspflegers bin ich in der WVP. Ich habe bei Sat 1 an einer Spielshow mit einem Partner teilgenommen und dann 25.000 und im Finale 8 Wochen später noch einmal 100.000,-€ gewonnen. Initiator dieser ganzen Geschichte war mein Spielpartner (Arbeitskollege) und er hatte sich beworben als Alleinspieler, mit dem Ziel sich mit einem evtl. Gewinn selbstständig zu machen. Dann bekam er vom Sender die Info, das diese neue Staffel mit Paaren (Zwillinge, Paare, Arbeitskollegen, etc.) gedreht wird, und hat einige gefragt ob sie mitmachen und für ihn mitspielen, natürlich sollte der Partner auch nicht ganz leer ausgehen. Er hatte einige Absagen und ich hab dann zugesagt. Angedacht war, dass evtl. Gewinne an meinen Partner gehen, und ich eingeladen werde zu einem schönen Urlaub. Darüber haben wir auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen vor der Show, und in der Show ist das auch zur Sprache gekommen. Dann kam es womit wir nicht gerechnet hatten und gewannen insgesamt 125.000,-€. Nun will mein Insolvenzverwalter an das Geld und geht davon aus, dass diese Vereinbarung nicht gültig sei. (Schutzbehauptung). Ein Bekannter von mir sagte ich kann eine solche Vereinbarung treffen, da es sich nicht um konkret feste Einnahmen handelt, sondern um eine GEWINNCHANCE, und darüber könne man sehr wohl eine Vereinbarung treffen. Er sprach von einer Zweck-Gesellschaft, quasi eine GbR. Aber abgesehen von dieser Vereinbarung, kann ich in der WVP Gewinne aus Lotto etc. und eben einer solchen Spielshow nicht behalten, oder zumindest 50%. Das heißt mein Anteil an dem Gewinn von 125.000 sind dann 62.500,- und davon dann HALBE/HALBE?? Kann mein Insolvenzverwalter das ganze Geld, also meinen Anteil?? Er Begründet es damit, dass wir beide eine Spielvereinbarung mit dem Sender haben, also beide einen Anspruch auf den Gewinn, und er somit Anspruch auf die Hälfte, und hat dem Sender geschrieben. Der Sender hat aber geantwortet, dass er den Gewinn als eine Summe sieht, und ihn auch nur in einer Summe auf das angegebene Konto überweist, nämlich auf das Konto meines Kollegen. Jetzt ist es soweit, dass der Sender das Geld solange "eingefroren" hält, bis die Sache geklärt ist.. Kann mir jemand helfen??? Vielen Dank..MfGAntwort geschrieben am 04.05.2011 15:55:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich können Sie auch in der WvP entsprechende Vereinbarungen wirksam treffen. Ihre Obliegenheiten richten sich nach § 295 InsO, wonach Sie vereinfacht eine angemessene Tätigkeit ausüben müssen und Vermögens, was Sie von Todes wegen erwerben zur Hälfte an die Insolvenzmasse auszukehren haben.
Sach- oder Geldgewinne oder anderweitige Zuwendungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 295 InsO, da diese keine Arbeitseinkommen oder Zuwendungen von Todes wegen darstellen.
Solche Zuwendungen sind daher nicht von der Abtretung erfasst.
D.h. unabhängig davon, ob die Vereinbarung mit ihrem Partner von dem Treuhänder als wirksam angesehen wird oder nicht besteht jedenfalls kein Anspruch auf Auskehrung des vermeintlichen Gewinnanteils an die Insolvenzmasse oder Abgeltung des Gegenwertes für die versprochenen Reise.
Damit Ihr Partner umgehend an sein Gewinn kommt, besteht die Möglichkeit sich direkt an das Insolvenzgericht zu wenden, mit der Bitte zu erklären, dass seitens der Insolvenzmasse kein Anspruch auf einen vermeintlichen Gewinnanteil besteht.
Sollte dies nicht zum Ergebnis führen, muss Ihr Partner einer Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erheben, mit dem Ziel festzustellen, dass seitens der Insolvenzmasse keine Ansprüche auf eine Gewinnauskehrung bestehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Bei Nachfragen oder für eine weitergehenden Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.05.2011 14:40:08
Hallo,
erst mal herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich habe da aber noch eine Nachfrage.
Ich bin mit Ihrer Antwort zum Rechtspfleger beim Insolvenzrecht, und er hatte sich auch noch mal mit Kollegen beraten und ist auch der Meinung, das Geld stehe mir zu. Nach seiner Aussage bin ich in der WVP seit Eröffnung des Verfahrens. Im Büro des Insolvensverwalters ist man da anderer Ansicht, das gilt es noch zu klären.
Gegenteilig zu Ihrer Meinung meinte er aber nicht der Herr ***** kann an das Gericht heran treten, sondern wir sollten nun folgende Schritte gehen: Da ja mein Mitspieler Herr ***** mich wegen des nicht ausgezahlten Betrages unter Druck setzt, sollte ich jetzt meinen Insolvensverwalter unter Druck setzen und ihm eine 3-tagesfrist setzen, das Geld bei dem Sender freizugeben.
Folgendes Schreiben habe ich aufgesetzt:
Sehr geehrter Herr *****,
da Sie mir Aufgrund Ihrer Abwesenheit einige Zeit gegeben haben, und damit verbunden auch den Gewinn für Herrn ***** mal soeben für Wochen festgesetzt haben, habe ich mich Sachkundig gemacht und mir einen Überblick verschafft.
Ich habe mittlerweile mit 2 Anwälten für Insolvenzrecht und einem Angestellten bei Gericht kommuniziert und habe den Fall prüfen lassen, und es sind alle der Meinung, dass ich einen Anspruch auf meinen Gewinn habe.
Eine Kopie des Schreibens eines Anwalts habe ich beigelegt.
Ich bitte Sie daher umgehend bei der Prosieben/Sat1 AG zu veranlassen, dass das Geld von unseren Gewinn (komplett) umgehend auf das beim Sender angegebene Konto von Herrn ***** überwiesen wird.
Ich räume Ihnen dafür eine Frist von 3 Tagen ein, beginnend mit dem 16.05.2011.
Mein Insolvenzverwalter Herr ***** ist ja noch im Urlaub bis zum 16.05., deswegen die Frist ab 16.
Jetzt zu meiner Frage. Herr ***** hat ja dem Sender gegenüber nur bekannt gegeben das er Anspruch auf meinen Teil erhebt. Daraufhin hat ja der Sender gesagt man friere das Geld ein, bis die Situation geklärt ist, und Herr ***** schlug vor, das Geld auf sein Treuhandkonto zu überweisen, das geht aber nur mit unserer Einwilligung beim Sender. Und gleichzeitig erklärte er auch, dass er Herrn ***** 37.500 überweisen würde, da er ja 25.000 schon erhalten habe. Das möchten wir aber nicht.Die ersten 25.000 sind ja schon überwiesen an Herrn *****.
Inwieweit hat denn Herr ***** eine rechtliche Grundlage das Geld auf eines seiner Konten überweisen zu lassen?? Herr ***** hat doch mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Der Sender splittet das Geld nicht auf. Es ist ein Gemeinschaftsgewinn und wird nur in einer Summe überwiesen. Können wir von Herrn ***** verlangen, dass er das Geld frei gibt gegenüber dem sender und das Geld an Herrn ***** ausgezahlt wird, ganz davon abgesehen, das noch eine Entscheidung aussteht, ob mir das Geld zusteht?? Herr ***** würde sich auch bereit erklären die Hälfte von den 100.000 gleich zu überweisen, aber erst mal nur die 50.000.
Ich weiß es ist alles kompliziert…
Ich würde gerne in dem Schreiben an Herrn ***** anfügen, dass er keine rechtliche Grundlage hat auf das gesamte Geld zuzugreifen, und er das Geld beim Sender freigeben muss, und dann ggfls bei mir die Hälfte aus den 25.000 einfordern, 50.000 bekommt er ja von Herrn ***** zugesagt. Oder sollten wir keine Zusage machen, bis die Sache geklärt ist.
Für Ihre Mühe erst mal herzlichen Dank im voraus
Gruß
Hallo,
erst mal herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich habe da aber noch eine Nachfrage.
Ich bin mit Ihrer Antwort zum Rechtspfleger beim Insolvenzrecht, und er hatte sich auch noch mal mit Kollegen beraten und ist auch der Meinung, das Geld stehe mir zu. Nach seiner Aussage bin ich in der WVP seit Eröffnung des Verfahrens. Im Büro des Insolvensverwalters ist man da anderer Ansicht, das gilt es noch zu klären.
Gegenteilig zu Ihrer Meinung meinte er aber nicht der Herr ***** kann an das Gericht heran treten, sondern wir sollten nun folgende Schritte gehen: Da ja mein Mitspieler Herr ***** mich wegen des nicht ausgezahlten Betrages unter Druck setzt, sollte ich jetzt meinen Insolvensverwalter unter Druck setzen und ihm eine 3-tagesfrist setzen, das Geld bei dem Sender freizugeben.
Folgendes Schreiben habe ich aufgesetzt:
Sehr geehrter Herr *****,
da Sie mir Aufgrund Ihrer Abwesenheit einige Zeit gegeben haben, und damit verbunden auch den Gewinn für Herrn ***** mal soeben für Wochen festgesetzt haben, habe ich mich Sachkundig gemacht und mir einen Überblick verschafft.
Ich habe mittlerweile mit 2 Anwälten für Insolvenzrecht und einem Angestellten bei Gericht kommuniziert und habe den Fall prüfen lassen, und es sind alle der Meinung, dass ich einen Anspruch auf meinen Gewinn habe.
Eine Kopie des Schreibens eines Anwalts habe ich beigelegt.
Ich bitte Sie daher umgehend bei der Prosieben/Sat1 AG zu veranlassen, dass das Geld von unseren Gewinn (komplett) umgehend auf das beim Sender angegebene Konto von Herrn ***** überwiesen wird.
Ich räume Ihnen dafür eine Frist von 3 Tagen ein, beginnend mit dem 16.05.2011.
Mein Insolvenzverwalter Herr ***** ist ja noch im Urlaub bis zum 16.05., deswegen die Frist ab 16.
Jetzt zu meiner Frage. Herr ***** hat ja dem Sender gegenüber nur bekannt gegeben das er Anspruch auf meinen Teil erhebt. Daraufhin hat ja der Sender gesagt man friere das Geld ein, bis die Situation geklärt ist, und Herr ***** schlug vor, das Geld auf sein Treuhandkonto zu überweisen, das geht aber nur mit unserer Einwilligung beim Sender. Und gleichzeitig erklärte er auch, dass er Herrn ***** 37.500 überweisen würde, da er ja 25.000 schon erhalten habe. Das möchten wir aber nicht.Die ersten 25.000 sind ja schon überwiesen an Herrn *****.
Inwieweit hat denn Herr ***** eine rechtliche Grundlage das Geld auf eines seiner Konten überweisen zu lassen?? Herr ***** hat doch mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Der Sender splittet das Geld nicht auf. Es ist ein Gemeinschaftsgewinn und wird nur in einer Summe überwiesen. Können wir von Herrn ***** verlangen, dass er das Geld frei gibt gegenüber dem sender und das Geld an Herrn ***** ausgezahlt wird, ganz davon abgesehen, das noch eine Entscheidung aussteht, ob mir das Geld zusteht?? Herr ***** würde sich auch bereit erklären die Hälfte von den 100.000 gleich zu überweisen, aber erst mal nur die 50.000.
Ich weiß es ist alles kompliziert…
Ich würde gerne in dem Schreiben an Herrn ***** anfügen, dass er keine rechtliche Grundlage hat auf das gesamte Geld zuzugreifen, und er das Geld beim Sender freigeben muss, und dann ggfls bei mir die Hälfte aus den 25.000 einfordern, 50.000 bekommt er ja von Herrn ***** zugesagt. Oder sollten wir keine Zusage machen, bis die Sache geklärt ist.
Für Ihre Mühe erst mal herzlichen Dank im voraus
Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.05.2011 23:02:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Schreiben ist sicherlich nicht unschädlich.
Sollte sich der Insolvenzverwalter aber weiterhin weigern, muß sich Ihr Spielpartner an den Insolvenzverwalter wenden. Jedenfalls sollte der Spielpartner den Insolvenzverwalter in Verzug setzen, damit er Verzusgzinsen durch die verzögerte Auszahlung geltend machen kann.
Weiterhin sollte eine persönliche Inanspruchnahme des Insolvenverwalters angedroht werden, sollte der Gewinn aus welchen Gründen auch immer verfallen.
Aus Ihrer Sicht besteht keine Möglichkeit den Insolvenzverwalter zu veranlassen, dass Geld frei zu geben, was ber nicht bedeutet, dass er durch Ihr Schreiben einsichtig zeigt.
Insoweit gilt es gerichtlich mit einer Feststellungsklage zu klären, dass die Insolvenzmasse gerade keinen Anspruch auf Teile des Gewinns hat.
Von einer Überweisung auf ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters rate ich ab. Auch wenn hier Teilzahlungen an Ihren Mitspieler freigegeben werden. Allenfalls könnte eine Hinterlegung bei Gericht in Betracht gezogen werden.
Im Ergebnis setzen Sie dem Insolvenzverwalter eine kurze Frist und lehnen eine Hinterlegung auf einem Treuhandkonto ab. Ihr Spielpartner sollte zum gleichen Termin ein Schreiben mit kurzer Fristsetzung zur Auszahlung aufsetzen und den Insolvenzverwalter in Verzug setzen und Schadensersatz androhen.
Sollte dies alles nichts helfen, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, was auch bei einer Hinterlegung auf einem Treuhandkonto des Insolvenzverwalters der Fall wäre.
Ich wünsche viel Erfolg und stehe für eine weitere Beratung oder Durchsetzung Ihres bzw. des Anspruches des Mitspielers gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Schreiben ist sicherlich nicht unschädlich.
Sollte sich der Insolvenzverwalter aber weiterhin weigern, muß sich Ihr Spielpartner an den Insolvenzverwalter wenden. Jedenfalls sollte der Spielpartner den Insolvenzverwalter in Verzug setzen, damit er Verzusgzinsen durch die verzögerte Auszahlung geltend machen kann.
Weiterhin sollte eine persönliche Inanspruchnahme des Insolvenverwalters angedroht werden, sollte der Gewinn aus welchen Gründen auch immer verfallen.
Aus Ihrer Sicht besteht keine Möglichkeit den Insolvenzverwalter zu veranlassen, dass Geld frei zu geben, was ber nicht bedeutet, dass er durch Ihr Schreiben einsichtig zeigt.
Insoweit gilt es gerichtlich mit einer Feststellungsklage zu klären, dass die Insolvenzmasse gerade keinen Anspruch auf Teile des Gewinns hat.
Von einer Überweisung auf ein Treuhandkonto des Insolvenzverwalters rate ich ab. Auch wenn hier Teilzahlungen an Ihren Mitspieler freigegeben werden. Allenfalls könnte eine Hinterlegung bei Gericht in Betracht gezogen werden.
Im Ergebnis setzen Sie dem Insolvenzverwalter eine kurze Frist und lehnen eine Hinterlegung auf einem Treuhandkonto ab. Ihr Spielpartner sollte zum gleichen Termin ein Schreiben mit kurzer Fristsetzung zur Auszahlung aufsetzen und den Insolvenzverwalter in Verzug setzen und Schadensersatz androhen.
Sollte dies alles nichts helfen, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, was auch bei einer Hinterlegung auf einem Treuhandkonto des Insolvenzverwalters der Fall wäre.
Ich wünsche viel Erfolg und stehe für eine weitere Beratung oder Durchsetzung Ihres bzw. des Anspruches des Mitspielers gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
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