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Frage geschrieben am 30.06.2008 15:03:00

TNT - Verspätete Abholung

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1963
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Abholung.
Ein Kunde hat die Spedition TNT mit der Abholung von Ware an unserem Firmensitz in 72131 Ofterdingen beauftragt. Der Auftrag lautete: Abholung am 02. Juni 2008 zwischen 14:00 und 17:00 Uhr. Die Abholung gemäß Auftrag wurde uns von TNT am 27.05.2008 per E-Mail bestätigt.

Da wir die überdachte Lagerfläche dringend benötigten, wurde die Ware am 02. Juni 2008 um 14:00 Uhr in den Hof gestellt. Dies konnten wir verantworten, da vor 17:00 Uhr nicht mit Regen zu rechnen war. Als um 16:30 Uhr der LKW noch nicht da war und sich von TNT auch niemand gemeldet hatte, habe ich angerufen um Auskunft zu bekommen, da ab 17:30 Uhr niemand mehr in der Firma sein würde.

Mein Gesprächspartner bei TNT, Frau Guliara, hat mir versichert dass bis spätestens 18:00 Uhr der LKW da wäre. Ich solle die Frachtpapiere zwischen den Kisten deponieren, so dass die Abholung auch bei Abwesenheit erfolgen kann. Die Abholung sollte mir kurz telefonisch bestätigt werden.

Als ich bis 19:00 Uhr noch immer keinen entsprechenden Anruf erfolgte, habe ich erneut bei TNT angerufen. Meine Gesprächspartnerin, Frau Ahatzki, teilte mir mit, dass die Ware an diesem Tag nicht mehr abgeholt wird weil keine ausreichende Kapazität zur Verfügung stehe und die Ware erst am folgenden Tag abgeholt werden kann.

Zwischenzeitlich hat es begonnen zu Regnen und ein Unwetter wurde vorhergesagt. Da die Ware im Freien Stand, musste ich Mitarbeiter bitten wieder in die Firma zu fahren, die Ware gegen den stärker werdenden Regen zu schützen und die Nacht über zu Bewachen, um sie gegen Diebstahl und Wandalismus zu schützen. Nur der schnellen Bereitschaft und des Engagements meiner Mitarbeiter ist es zu Verdanken dass die Ware im Wert von ca. 30.000.- Euro bei dem Unwetter (siehe Presse) nicht zerstört wurde.

Die aufgrund bezeichneter Aktion entstandenen Kosten setzten sich zusammen aus der Arbeitszeit mit Nachtzulage für 2 Mitarbeiter und meiner Arbeitszeit für Telefonate und Berichte. Die mir entstandenen Kosten belaufen sich auf 1.336,97 Euro. Eine entsprechende Rechnung habe ich an TNT gesendet.

Am 26.06. habe ich von TNT per Post die Ablehnung eines Schadensersatzes erhalten, mit dem Verweis auf Artikel 17 CMR wonach der Frachtführer erst ab Übernahme der Ware haftet.

Nach meinem Rechtsverständnis ist TNT jedoch mit mir einen Vertrag zu deinierten Bedingungen eingegangen, bereits vor der Warenübernahme.
Denn wäre das nicht so, könnte ich im Umkehrschluss einen Abholauftrag erteilen, die Spedition kommen lassen - und sie dann wieder unverrrichteter Dinge wegschicken - ohne Konsequenzen!



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.06.2008 16:03:22
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
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Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Vertragspartner in Verzug befand. Dann können Sie den Ihnen entstandenen Schaden, d.h. alle Kosten, die nicht entstanden wären, wenn der Verzug nicht vorläge, geltend machen.

Bei Ihnen ist jedoch problematisch, inwieweit Sie beweisen können, dass Ihnen eine konkrete Zeit zugesagt wurde, denn Sie sind in einem möglichen Schadensersatzverfahren beweispflichtig.

Inwieweit hatten Sie bereits Gelegenheit, die AGBs zur Kenntnis zu nehmen (ggf. ist hier ein Haftungsausschluss vereinbart). Ggf. ist auch vereinbart, dass telefonische Zusagen unverbindlich sind.

Art 17 CMR gilt tatsächlich erst nach Abholung.

Ich bitte obiges zu überprüfen und mir zu benennen, ob Zeugen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter






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