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TK Anbieter (vodafone) verzögert/verweigert(?) Rechnungszweitschriften des Jahres 2008 und erklärt telefonisch:
-- geht nicht
-- ist zu aufwendig
-- hält mich bereits (nachweisbare) 10 Tage hin
Brauche die Zweitschriften für eine fristgebundene Steuersache.
Kann man vodafone Beine machen?
Wenn ja wie?
DANKE!
Antwort geschrieben am 21.04.2011 21:40:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Aus dem Vertragsverhältnis folgt ein Anspruch des Kunden auf Vorlage der Rechungen durch den Anbieter. Bei berechtigtem Interesse des Kunden besteht ein Anspruch auf Übersendung von Zweitschriften älterer Rechungen. Ob dies kostenfrei ist, bestimmt sich nach den AGB´s. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter berechtigt ist, nur elektronische Rechungen zu versenden. Dies hat aber nichts mit den Zweitschriften zu tun. Zumindest gegen Entgeld wäre Vodafone verpflichtet Ihnen Zweitschriften auszuhändigen.
Wenn Sie durch die Verzögerung einen Schaden erleiden, könnten Sie evtl. sogar Schadensersatz nach Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 BGB verlangen. Sie sollten schriftlich eine letzte Frist zur Übersendung der Rechnungen setzen und androhen, dass Sie nach Ablauf rechtliche Schritte einleiten und sich Schadensersatzansprüche vorbehalten. Falls das nicht zum Erfolg führt, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Dies können Sie natürlich auch schon jetzt tun. Notfalls könnte man mit anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe erwirken.
Auch eine Hauptsacheklage auf Herausgabe wäre möglich.
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