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Hallo,
ich wurde am 11.10.2010 in Hamburg von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Es war eine einfach Kontrolle bis sie einen Urintest machen wollte und ich leider keinen Tropfen rausbekommen habe.
als es daraufhin zur Wache ging habe ich einem Bluttest zugestimmt, dass Ergebinis kenne ich bislang noch nicht.
Ich habe zuletzt am 10.10.2010 THC konsumiert, und bis zu diesem Tage auch regelmäßig ( täglich)
Laut Polizei muss ich definitiv mit einem Bußgeld von 500 € sowie einem 1 Monatigem Fahrverbot und 4 Pkt rechnen.
Da ich mich noch in der Probezeit befinde, ist meine größte Angst das ich den Führerschein abgeben muss.
Ich bin vorher nicht aufgefallen und hatte auch keine Punkte in Flensburg. Womit muss ich rechnen und wie kann ich mich Wehren.
Mit freundlichen Grüßen
B.W.
Antwort geschrieben am 11.10.2010 18:46:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist selbstverständlich das Ergebnis des Bluttests abzuwarten. Sollte der Test allerdings tatsächlich einen erhöhten THC Wert ergeben, dann können sich in der Tat weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ergeben.
Man muss unterscheiden zwischen dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ( Owi ) und dem Verwaltungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Im Owi-Verfahren bekommen Sie eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Das Fahrverbot wirkt für einen bestimmten Zeitraum und ist anschliessend erledigt, d.h.Sie dürfen wieder fahren.
Paralell dazu kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen aber die Fahrerlaubnis entziehen. Sie erhalten dann zunächste eine schriftliche Anhörung zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis. In dieser Anhörung werden Ihnen auch die Werte ( THC, THC-OH und THC- COOH ( Abbauprodukte ) mitgeteilt. Sie erhalten Gelegenheit, zum Vorwurf Stellung zu nehmen.
Leider kann bereits ein THC-Wert von 1,0 ng/ml im Zusammenhang mit dem Fahren eines KFZ eine mangelnde Trennungsfähigkeit zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr belegen und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Sie sollten nach Erhalt einer Anhörung daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und prüfen lassen, ob anhand der festgestellten Werte, eine Verteidigung gegen den Vorwurf erfolgsversprechend ist. Gegebenenfalls können Sie sich dann gern an mich wenden.
Wird Ihnen nach der Anhörung die Fahrerlaubnis entzogen, können Sie hiergegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Auch dies erfordert aber zunächst eine Prüfung der Erfolgsaussichten und eine vorangehende Akteneinsicht .
Zunächst einmal ist allerdings die Auswertung der Blutprobe abzuwarten. Möglicherweise war der Abbau bereits so weit vorangeschritten, dass kein Nachweis mehr geführt werden kann. Sie sollten auf keinen Fall, Angaben zu Ihrem Konsumverhalten gegen den Behörden machen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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