ich benötige Hilfe bei der Suche nach einer Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
Die (uneheliche) Vaterschaft hat mein Vater 1970 bei einem Anwalt bekundet. Aus dem Schreiben aus damaliger Zeit geht hervor, dass die Anerkennung der Vaterschaft "bei einem Notar" hinterlegt wurde. Welcher Notar die damals entgegengenommen hat, wird leider nicht beschrieben. Auch meine Mutter hat hierzu keinerlei Unterlagen.
Der Anwalt, der damals die Anerkennung betreut hat, lebt leider nicht mehr. Sein Sohn, der heute in den Räumlichkeiten mit einer eigenen Kanzlei praktiziert, hat schon erklärt, hierzu keine Unterlagen mehr zu haben.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit (Standesamt/Jugendamt/etc.) wie ich an die Vaterschaftsanerkennungsurkunde gelangen kann? Ich vermute mal, dass auch der 1970 hinzugezogene Notar mittlerweile nicht mehr tätig sein dürfte. Gibt es da ggf. ein staatliches Archiv, das man bemühen kann?
Antwort geschrieben am 05.05.2011 17:22:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 86
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Ihre Frage beantworte ich anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Gegen den Anwalt bzw. seinen Nachfolger können Sie einen Auskunftsanspruch nicht durchsetzen, da die Pflicht zur Aufbewahrung von Handakten nach 5 Jahren endet, § 50 BRAO.
Die Vaterschaft kann unabhängig von der notariellen Vaterschaftsanerkennungsurkunde durch eine entsprechende Eintragung im Geburtenbuch (seit 2009: Geburtenregister) nachgewiesen werden. Bei Anerkennung vor der Geburt erfolgt die sofortige Eintragung als Vater. Im Falle der nachträglichen Anerkennung wird der Eintrag ergänzt, § 27 PStG. Das Geburtenbuch bzw. -register wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes geführt.
Gegebenenfalls könnten Sie natürlich zudem Ihren Vater zur Auskunft über den Notar auffordern.
Schließlich besteht im Hinblick auf die Urkunde die Möglichkeit, eine Anfrage bei der Bundesnotarkammer einzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine konkrete Befassung mit dem Einzelfall auf der Grundlage weiterer Informationen und Unterlagen nicht ersetzen kann. Sollten Sie beim weiteren Vorgehen Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, hierzu die Direktanfrage zu nutzen, insbesondere weil für eine Tätigkeit nach außen die Personalien Ihres Vaters benötigt werden.
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