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Frage geschrieben am 23.01.2011 20:49:33

Stute verkauft --> Käufer will Teilbetrag zurück

Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1296
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo!

Vor ein paar Monaten habe ich eine Shetlandpony Stute verkauft. Der Kaufpreis betrug 600 Euro.

Es wurde ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, in dem das betreffende Pony namentlich aufgeführt ist und ein Kaufpreis von 600 Euro eingetragen wurde. In dem Kaufvertrag wurde darauf hingewiesen, dass das Tier "Rehegefährdet" ist, eine Pilzinfektion hatte, die behandelt wurde und weitere Krankheiten nicht bekannt sind.

Als sich das Pony in meinem Besitz befand, habe ich sie bei einer Freundin eingestellt und dort mit einem Shetlandpony Hengst laufen lassen. Der Hengst war auch mehrfach auf ihr drauf, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass die Stute wahrscheinlich tragend ist.

In einem Gespräch mit den Käufern habe ich erwähnt, dass die Stute bei einem Hengst steht und vermutlich tragend ist. Die Käufer fanden dies gut und würden sich über ein Fohlen von ihr freuen.

In diesem Zusammenhang habe ich mit der Käuferin und ihrem Ehemann über eine Option der Fohlenrückgabe gesprochen. In dem Fall wäre ich bereit gewesen die Stute für 450 Euro zu verkaufen. Somit hätte ich einen Nachlass von 150 Euro gegeben, wenn das Fohlen nach dem Absetzen, mit ca. 6 Monaten, zu mir zurück gekommen wäre. Diese Option wurde jedoch abgelehnt, weil man das Fohlen, wenn das Pony tragend ist, selbst behalten wollte.

Danach wurde ein Kaufvertrag in Höhe von 600 Euro abgeschlossen und unterschrieben. Desweiteren habe ich mündlich angeboten, dass die Stute, sollte sie nicht tragend ist, in diesem Jahre (2011) noch einmal zu diesem Hengst können und kostenlos nachgedeckt wird.

Beides (evtl. Trächtigkeit und Nachdecken) wurde schriftlich nicht aufgeführt und mündlich wurde die Trächtigkeit nicht zugesagt, sondern als 50:50 Chance dargestellt.

Nun wurde das Pony untersucht, da es durch fehlerhafte Haltung, starke Hufreheschübe hatte und durch einen überhöhten Selenmangel immer wieder Krampfanfälle bekommen hat. Bei dieser Untersuchung wurde auch festgestellt, dass das Pony nicht tragend ist und nicht tragend war.

Gestern habe ich eine E-Mail von der Käuferin erhalten. Sie möchte von mir 300 Euro zurück haben. Es wäre ausgemacht gewesen, dass die Stute 300 Euro kosten würde und das Fohlen ebenfalls 300 Euro kostet.

Von 300 Euro war jedoch nie die Rede. Das einzige Angebot, was vor dem Verkauf gemacht und abgelehnt wurde, was die Option der Fohlenrückgabe, in dem die Stute 450 Euro gekostet hätte.

Wie sieht die gesetzliche Situation in diesem Fall aus? Muss ich den Käufern wirklich etwas zurück zahlen, obwohl von meiner Seite aus nie eine Trächtigkeitszusage gemacht wurde? Laut der Käuferin hätten sie das Pony für 600 Euro nie gekauft, wenn sie gewußt hätten, dass sie nicht tragend ist. Doch eine arglistige Täuschung liegt in meinen Augen nicht vor, da ich keine Trächtigkeit zugesagt habe, mich aber in der Verpflichtung sah, die Käufer darüber zu informieren, damit sie nicht nach 11 Monaten ungewollt 2 Ponys gehabt hätten.

In meinen Augen habe ich ein Angebot gemacht, dass dieses Pony für 600 Euro zu verkaufen ist, was angenommen wurde. Und durch mein Angebot, dass die Stute, im Falle einer Nicht-Trächtigkeit noch einmal kostenlos nachgedeckt werden kann, habe ich - in meinen Augen - Kulanz angeboten, die von den Käufern jedoch gestern in einer E-Mail ebenfalls abgelehnt wurde.

Bis gestern hatte ich keine Ahnung davon, dass die Käufer das Pony nicht genommen hätten, wenn sie gewußt hätten, dass sie nicht tragend ist. Dies ist eine Information, die mir bisher nicht mitgeteilt wurde. Hätte ich vor Kaufabschluss davon gewußt, hätte ich in der Hinsicht noch einmal einwirken können, was jedoch nun nicht mehr möglich war.

Und wäre ich im Fall der Fälle verpflichtet das Pony für die 600 Euro zurück zu nehmen, obwohl sie nun durch falsche Haltung Krankheiten hat, die mir Kosten verursachen würden, die vorher nicht vorhanden waren, als ich sie verkauft habe?

Ich würde mich sehr über Antwort freuen, damit ich wieder beruhigt schlafen kann, wenn ich weiß, mit was ich zu rechnen habe.

Herzliche Grüße


Antwort geschrieben am 23.01.2011 22:02:11
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Entscheidend ist der schriftliche Vertrag. Wenn der schriftliche Vertrag nichts über die Trächtigkeit aussagt, ist Trächtigkeit nicht relevant. Da laut Ihren Angaben eine Trächtigkeit nicht schriftlich zugesagt wurde, haben die Käufer auch keinen Anspruch gegen Sie wegen der fehlenden Trächtigkeit.

Entsprechendes gilt für den sonstigen Zustand des Pferdes. Entscheidend ist die im Vertrag enthaltene Beschreibung des Pferdes im Vergleich zu dem Zustand bei Übergabe. Wenn der Zustand bei Übergabe wesentlich von dem im Vertrag beschriebenen Zustand abweicht, liegt ein Mangel vor. Wenn Sie den Mangel arglistig verschwiegen haben, haben die Käufer Anspruch auf Nachbesserung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag. Wenn sich der Zustand nach Übergabe verändert hat, haben die Käufer keinen Anspruch gegen Sie. Daher ist entscheidend, ob die Krämpfe bzw. der Selenmangel und die Hufreheschübe nach Übergabe verursacht wurden. Wenn ja, haben die Käufer keinen Anspruch. Wenn nein, haben die Käufer Anspruch auf Nachbesserung bzw. Rücktritt. Die Frage, wann der Selenmangel und die Hufreheschübe verursacht wurden, ist eine tatsächliche Frage, die von einem Tierarzt/Pferdeexperten zu beantworten ist. Aus Ihrer Frage entnehme ich, dass Selenmangel und Hufreheschübe nach Übergabe verursacht wurden. Damit haben die Käufer keinen Anspruch.

Kurz: Die Käufer haben keinen Anspruch gegen Sie, Sie können beruhigt schlafen.

Wenn die Gegenseite hartnäckig bleiben sollte und/oder einen Anwalt einschaltet, sollten Sie ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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