im Zuge einer Stufenklage wurde Auskunft begehrt. Die Klage wurde von der Gegenseite letztinstanzlich gewonnen.
In der ersten Instaz der zweiten Stufe wird nun auf Leistung geklagt werden, da die Höhe der Streitsumme zwischenzeitlich auf anderem Wege bekannt wurde.
Frage: da die erste Stufe vom Prozessgener nur mittels Prozessbetrug gewonnen wurde und die Beweise hierfür vorhanden sind, was wird aus dem erstinstazlichen Teilurteil wenn die zweite Stufe gewonnen wird? Wird dieses erste Teilurteil automatisch durch das Schlussurteil der zweiten Stufe aufgehoben und wenn ja, muss dies bei Gericht beantragt werden?
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Sommer
Antwort geschrieben am 26.02.2011 13:25:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Die Stufenklage gem. § 254 ZPO ermöglicht es den Kläger, einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft (erste Stufe) mit dem noch unbestimmten Leistungsantrag ( zweite Stufe ) zu verbinden.
Über die erste und zweite Stufe ergeht jeweils ein Teilurteil, das jeweils mit der Berufung angefochten werden kann. Auf der dritten Stufe entscheidet das Gericht im Schluss- bzw. Endurteil über den eigentlichen Leistungsanspruch. Abgeschlossen ist demnach die erste Instanz erst mit Erlass des Schlussurteils.
Können Sie vorher belegen, dass die erste Stufe mit dem Teilurteil bezüglich der Auskunftserteilung durch Prozessbetrug gewonnen wurde, wird das Teilurteil von amts wegen aufgehoben und dem Gegner die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Gericht wird ein in strafbarer Weise, nämlich durch Prozessbetrug, erlangtes Teilurteil sicher aufheben. Hierzu ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet. Sie müssen nur dem Gericht hierzu die entsprechenden Beweise vorlegen. Ein entsprechender Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Bei Unklarheit stehe ich für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.02.2011 13:47:38
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dratwa,
mein Rechtsanwalt welcher den Prozess seither geführt hat, wusste von den Beweisen die den Prozessbetrug der Gegenseite belegen. Es war abgemacht, dass er mir rechtzeitig einen Entwurf über das weitere Vorgehen in der zweiten Stufe zukommen lassen wird. Dem war dann aber nicht so. Zudem hatten wir schon im Vorfeld verschiedentliche Differenzen bezüglich der Prozessführung allgemein.
Das Mandat ist nun beendet.
Daher habe ich bei Gericht eine Umverlegung des erstinstanzlichen Temins der zweiten Stufe beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zum Termin konnte ich selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen, habe auch den Nachweiß, dass ich einen Arzttermin wahrnehmen musste und zudem eine Krankmeldung für diesen Tag. Es gab ein Säumnisschlussurtei welches mir am vergangenen Mittwoch zugestellt wurde.
Zur Berufung werde ich einen Antrag auf wiedereinsetzen in den vorherigen Stand beantragen und benötige für dieses weiterführende Verfahren einen Rechtsbeistand, welcher nicht aus dem Raum Stuttgart stammt, da mein Chef sehr einflussreich und wohlhabend ist (Millardär)
Haben Sie Zeit und Lust sich mit den "grossen Jungs" nazulegen? Es würde mich freuen und ich könnte Hilfe dringend gebrauchen!
P.S.: soweit habe ich bereits alles auf Papier was die Berufung angeht.
Besten Dank für die schnelle und sehr informative Auskunft!
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Sommer
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dratwa,
mein Rechtsanwalt welcher den Prozess seither geführt hat, wusste von den Beweisen die den Prozessbetrug der Gegenseite belegen. Es war abgemacht, dass er mir rechtzeitig einen Entwurf über das weitere Vorgehen in der zweiten Stufe zukommen lassen wird. Dem war dann aber nicht so. Zudem hatten wir schon im Vorfeld verschiedentliche Differenzen bezüglich der Prozessführung allgemein.
Das Mandat ist nun beendet.
Daher habe ich bei Gericht eine Umverlegung des erstinstanzlichen Temins der zweiten Stufe beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zum Termin konnte ich selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen, habe auch den Nachweiß, dass ich einen Arzttermin wahrnehmen musste und zudem eine Krankmeldung für diesen Tag. Es gab ein Säumnisschlussurtei welches mir am vergangenen Mittwoch zugestellt wurde.
Zur Berufung werde ich einen Antrag auf wiedereinsetzen in den vorherigen Stand beantragen und benötige für dieses weiterführende Verfahren einen Rechtsbeistand, welcher nicht aus dem Raum Stuttgart stammt, da mein Chef sehr einflussreich und wohlhabend ist (Millardär)
Haben Sie Zeit und Lust sich mit den "grossen Jungs" nazulegen? Es würde mich freuen und ich könnte Hilfe dringend gebrauchen!
P.S.: soweit habe ich bereits alles auf Papier was die Berufung angeht.
Besten Dank für die schnelle und sehr informative Auskunft!
Mit freundlichen Grüssen
Edmund Sommer
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.02.2011 16:03:22
Sehr geehrter Fragesteller,
hört sich ziemlich interessant an. Rufen Sie mich bitte am Montag, den 28.02.2011, gegen 10.30 Uhr, vorher habe ich leider Gerichtstermine, in meiner Kanzlei unter meiner direkten Durchwahl 0211 35590816 an. Alsdann können wir alles abklären und inwieweit das weitere Procedere geführt werden soll.
Ansonsten trotz des Ärgernisses ein schönes Wochenende,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
hört sich ziemlich interessant an. Rufen Sie mich bitte am Montag, den 28.02.2011, gegen 10.30 Uhr, vorher habe ich leider Gerichtstermine, in meiner Kanzlei unter meiner direkten Durchwahl 0211 35590816 an. Alsdann können wir alles abklären und inwieweit das weitere Procedere geführt werden soll.
Ansonsten trotz des Ärgernisses ein schönes Wochenende,
mit freundlichem Gruß
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