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Frage geschrieben am 13.03.2008 13:23:00

Studium& Insolvenz

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2951
Meine Lage:

ich bin 27 jahre alt, habe verpflichtungen in höhe von 28.000 €.
war 8 jahre bei der Bundeswehr und wurde dort zum kommunikationselektroniker mit 3 in theorie und 4 in praxis ausgebildet. bin seit ende 2006 aus dem dienst ausgeschieden. Bemühungen in meinem erlernten beruf unterzukommen sind bisher gescheitert. im moment lebe ich von 75 % meiner alten bezüge bis einschl. 07/08. danach droht alg I und hartz IV.

zur frage:

ist es möglich eine Insolvenz zu beantragen mit aussicht auf erfolg, wenn ich vorhabe(fach)abitur nachzuholen und anschliessend zu studieren?
desweiteren, hätte ich dann auch noch anspruch auf bafög wenn eine insolvenz vorliegt?
die o.g. Berufsausbildung entspricht auch nicht den wünschen für eine berufliche Zukunft.





Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.03.2008 15:07:07
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Köbelinger Str.1, 30159 Hannover, Tel: 0511 22062060, Fax: 0511 22062066
Fachanwalt Sozialrecht, Sozialversicherung, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 97
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich kann erstmal jeder eine Privatinsolvenz beantragen. Erwerbstätigenstatus ist dazu nicht erforderlich. Allerdings verlangt § 295 InsO die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Eine erste Berufsausbildung für junge Erwachsene wäre nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Lasten der Gläubigerinteressen und zu Gunsten des Schuldnerinteresses und des Rechtes des Schuldners auf eine freie Wahl Berufes hinzunehmen. Bei Ihnen handelt es sich aber um eine Zweitausbildung. Hinzu kommt zum einen, dass die Ausbildung, die Sie haben, ganz gut ist, und zum anderen, dass Sie noch Fachabi machen müssten. Insoweit dürfte das Gläubigerinteresse überwiegen, womit Sie meines Erachtens eine eventuelle Restschuldbefreiung mit Fachabi und Studium gefährden. Zu diesem Ergebnis komme ich auch, weil die Rechtsprechung zum Thema Privatinsolvenz mit den Jahren härter geworden ist.

Einen eventuellen Bafoeg-Anspruch würden Sie durch die Privatinsolvenz nicht gefährden.

Wenn Sie zumindest die Möglichkeit haben, einen Teilbetrag aufzubringen, würde ich an Ihrer Stelle versuchen,unter Schilderung Ihres Vorhabens mit den Gläubigern Vergleiche abzuschließen, die eine Einmalzahlung zum Gegenstand haben, wobei die Gläubiger dann auf mindestens die Hälfte der Forderung verzichten sollten. Dann könnten Sie schuldenfrei ins Studium starten.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.03.2008 15:28:45

Sehr geehrter Herr Inhestern,

erstmal vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Dennoch habe ich noch eine Nachfrage:

ich habe zwar diese Ausbildung, jedoch habe ich während meiner dienstzeit, die ich im übrigen von 12 auf 8 Jahre verkürzt habe keine berufserfahrung sammeln können. Dies geht auch aus dem Dienstzeugnis hervor.
Zudem kommt noch, dass ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Ausbildung hatte. Diese ist für die ursprünglich vorgesehene Verwendung vorgeschrieben.
Ist dies Ihrer Meinung nach immer noch ein Grund der eher für die Gläubiger Spricht?

Wie kann ich einen solchen Vergleich erzielen, ohne ausreichende Kreditwürdigkeit ( Schufa mit Haftbefehlen, fällig gestelltes Darlehen)? um eine Einmalzahlung aufzubringen müsste ich ein neues Darlehen erhalten, was in meinem Fall wohl utopisch wäre.
Denn irgendwann möchte ich auch wieder auf einen "grünen Zweig" kommen und Kreditwürdig sein.
Bestünde Ihrer Meinung nach die Möglichkeit, dass ein solcher Vergleich auch in Raten gezahlt und gestundet werden könnte? Oder sehen Sie aus der Ferne alternativen?

Mit besten Grüssen




Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.03.2008 16:39:04

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt:

1. Entscheidend ist, dass es eine Zweitausbildung ist, und Sie durch diese Zweitausbildung vermutlich die gesamte Wohlverhaltensphase überbrücken. Das ist leider nicht möglich.

2. In derartigen Fällen ist an ein Darlehen durch Verwandte oder Freunde zu denken. Mangels Kreditwürdigkeit scheitern andere Lösung. Die Verhandlungen mit den Gläubigern könnte dann eine Schuldnerberatungsstelle für Sie übernehmen - das wäre kostenfrei - oder ein Rechtsanwalt - das wäre idR kostenpflichtig. In diesem Rahmen kann auch ein Ratenzahlungsvergleich abgeschlossen werden. Ich halte das für wenig sinnvoll: wenn eine derartige Ratenzahlungsvereinbarung scheitert, weil Sie einen finanziellen Engpass haben, dann leben die ursprünglichen Verbindlichkeiten wieder auf, und Sie haben genauso viele Schulden wie vorher. Eine Stundung halte ich für unrealistsich, weil hierzu aus Gläubigersicht die Aussicht bestehen müsste, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft Zahlungen erbringen wollen, und auch erbringen. Ihr angestrebtes Studium reicht insoweit nicht.
Andere Alternativen sehe ich leider nicht.

Ich hoffe, Ihre Nachfragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt



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