Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 20.11.2006 11:20:00

Studio mahct Werbung mit unseren Fotos

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3364
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Anwalt,

wir haben zum Jahresende 2004 in einem Fotostudio Bilder unsere Tochter anfertigen lassen. In dieser Woche gab es zu unsere Stadtzeitung eine Werbebeilage, dieses Studios, mit den Fotos unsere Tochter auf der ersten Seite. Beim Besuch der Homepage des Fotostudios fand ich einen Werbefilm in dem ebenfalls mehrere unserer Fotos verarbeitet wurden. Teilweise wurden die Fotos zusätzlich mit einem anderem Kindernamen versehen.

Sowohl in dem Werbeprospekt als auch im Internet sind unsere Fotos genau erkennbar. Wir sind aber nicht um unser Einverständnis gefragt worden, noch haben wir damals irgendetwas unterschrieben.

Wir möchten nicht das mit unseren Fotos geworben wird!

Hat eine Fotostudio/Fotograf das Recht die Fotos unsere Tochter, in dieser Form, für seine Zwecke (Veröffentlichung, Werbung) zu nutzen?

Vielen Dank im Voraus.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 20.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.11.2006 12:59:09
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Grundsätzlich hat der Abgebildete ein „Recht am eigenen Bild". Dieses Recht ist auch Ausdruck des grundrechtlich verankerten Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
Spezialgesetzlich gibt es das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KUG). Nach § 22 KUG gilt:

KunstUrhG § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur
Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der
Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode
des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der
Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der
überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn
weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des
Abgebildeten.

Ich gehe hier davon aus, dass eine Entlohnung Ihrer Tochter nicht stattgefunden hat (Ich bitte um einen Hinweis, wenn dies doch der Fall gewesen sein sollte.) und auch ansonsten eine Einwilligung nicht erteilt worden ist. Ein „Verbreiten" dürfte hier problemlos anzunehmen sein. Die Voraussetzungen des § 22 S. 1 KUG liegen insoweit vor.

II. Es spricht daher viel dafür, dass das Handeln des Fotografen hier vor dem Hintergrund des § 22 KUG rechtswidrig ist.

Dem Verletzten steht ein Unterlassungsanspruch zu. Ferner kann ggf. Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden.

Weiterhin kann ein Verstoß gegen § 22 KUG eine Straftat darstellen, vgl. § 33 KUG:

KunstUrhG § 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Die Tat wird jedoch nur auf Strafantrag des Verletzten hin verfolgt. (Wichtig: Dieser muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden!)

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Studio mahct Werbung mit unseren Fotos | Gesamtbewertung: 5/5
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Bewertung: Fragesteller
Danke, sehr schnelle und aussagekräftige Antwort


Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht letzten Monat:

24
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Studio   mahct   Werbung   Fotos