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Frage geschrieben am 31.01.2009 13:13:43

Studienplatz schriftlich zugesagt doch spaeter zurueckgenommen

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1310
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Studienplatz.
Ich habe eine schriftliche Bestätigung von einer deutschen Fachhochschule, dass ich ein Studienplatz beginnend am 1. April 2009 habe.

Neulich hat ein Schulangestellter mich telefonisch unterrichtet, ich sei doch nicht zugelassen, da ich die Aufnahmebedingungen nicht erfüllt habe. Aus dem englischen Schulsystem habe ich nur vier anstatt die erforderlichen fuenf A-Levels. Er sagte mir, deshalb müsse ich einen Fachoberschulabschluss noch erwerben, womit ich erst nächsten September anfangen kann.

In meiner Bewerbung fuer die Fachhochschule habe ich meine englische Abschlüsse doch vollständich offengelegt. Die schriftliche Zulassung hatte nur eine Bedingung gestellt - dass ich ein Praktikum vor Studiumbeginn abschliessen soll (womit ich auch bereits begonnen habe, sodass ich es rechtzeitig abschliessen werde). Bedingen bezüglich meiner englischen A-Levels wurden nicht erwähnt.

Kann die Schule das Studienplatz nach schriftlicher Zusage nun zurücknehmen? Was kann ich dagegen unternehmen?

Es ist aus rechtlicher Sicht wichtig zu merken, dass ich mich nicht wegen der Bedingung, fünf anstatt vier A-Level haben zu müssen, beschwere. Meine Beschwerde bezieht sich auf die Tatsache, dass die Bedingungen durch die Fachhochschule nicht ausreichend geprüft wurden, bevor sie mich zuliess. Hat die Fachhochschule eine Bedingung übersehen, dann verstehe ich nicht, wieso ich dafür zu verantworten habe.

Nach Erhalt der schriftlichen Zusage habe ich eine Stelle in der Gastwirtschaft aufgegeben, um das erforderliche Praktikum anzufangen, doch für das Praktikum bekomme ich natürlich weniger Lohn. Sonst ist es auch unabsehbar, ob ich noch eine Stelle werde finden können, nachdem das Praktikum fertig ist.

Doch meine erste Interesse ist nicht, für den Verlust meiner Stelle in der Gastwirtschaft kompensiert zu werden, sondern das Studium doch am 1 April 2009 anfangen zu dürfen. Wegen einer längeren Erkrankung nach dem Erwerb meiner englischen A-Levels, konnte ich meine Ausbildung jahrelang nicht nachgehen. Ich bin diesen Sommer 22 Jahre alt und möchte keine weiteren Verzögerungen hin nehmen.

Doch sofern ich mit dem Studium tatsächlich nicht beginnen kann, dann würde ich gerne wissen, wie ich Kompensierung für die verlorene Stelle bekommen kann.

Diese Erfahrung verunsichert mich grundsätzlich in Sachen Ausbildung. Muss ich immer davon ausgehen, dass Schulen sich stets das Recht vorbehalten, neue Bedingungen jederzeit aufzustellen? Werden neue Bedingungen aufgestellt werden, nachdem ich einen Oberschulabschluss erworben habe?

-- Einsatz geändert am 31.01.2009 14:19:58



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