Studienkosten und Mietkosten absetzen.
| 06.02.2011 10:18
| Preis:
***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Können Eltern,die für ihr studierenden Kind die Mietkosten und Studiengebüren bezahlen,diese steuerlich absetzen? Das Kind ist 27 Jahre alt und bezieht kein Kindergeld und kein Bafög, alle Studienkosten und
Unterhalt zahlen Eltern.
Wenn ja: Welche Nachweise für Steuererklärung sind erforderlich?
06.02.2011 | 11:40
Antwort
von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Bei einem Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht ein Anspruch den Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung anzusetzen. Da Ihr Kind allerdings schon 27 Jahre alt ist, fällt ein solcher Anspruch weg.
In diesme Fall können die tatsächlichen Unterhaltsleistungen an Ihr Kind als Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 8.004,00 € (667,00 € pro Monat) steuerlich geltend gemacht werden,
§ 33a EStG.
Die Voraussetzungen sind folgende:
- die Einkünfte und Bezüge des Kindes liegen nicht über 624,00 € pro Jahr;
- die Leistungen zum
Unterhalt erfolgen monatlich.
- die Zahlungen müssen dem Finanzamt nachgewiesen werden,
- kein eigenes Vermögen besteht (Freibetrag hier EUR 15.500,-).
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter