Studienentgeltbefreiung für drittes Kind in Bayern...
16.07.2012 13:41 |
Preis: 35,00 € |
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Hochschule, Prüfungen
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Rechtsanwältin Luisa Milazzo
Zur Vorgeschichte:
Meine Exfrau und ich haben gemeinsam drei leibliche Kinder. Das älteste Kind (24J) studiert seit 7 Semestern auswärts, das zweitälteste Kind (19J) beendet nun sein FÖJ und beginnt im Oktober ebenfalls ein Studium. Das dritte Kind (17J) hat eine dreijährige Ausbildung vor Ort begonnen.
Zwei der Kinder (das älteste und das jüngste Kind) sind bei meiner Exfrau gemeldet, das dritte Kind lebt bei mir.
Daraus resultiert zwangsläufig eine zweifache Kindergeldzahlung an meine Exfrau (d.h. die Mutter der Kinder), sowie eine Kindergeldzahlung an mich als Vater.
Das bei mir lebende Kind, welches im Herbst mit dem Studium beginnt, soll sich nun auf Druck meiner Exfrau zu ihr ummelden, damit die beiden älteren Kinder kein Studienentgelt zahlen müssen, sondern eine Befreiung der Beitragspflicht beantragen können.
Grundlage sei der Artikel 71 BayHSchG.
Nun meine Frage:
Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass sich das dritte Kind ummeldet um in den Genuss der Studienentgeltbefreiung zu gelangen?
Meine Exfrau und ich sind jeweils unterhaltsverpflichtet für die Kinder.
Für ihre Bemühunen vielen Dank!
-- Einsatz geändert am 16.07.2012 14:48:33
Eingrenzung vom Fragesteller
16.07.2012 | 14:23









