Studentenunterhalt - Nebeneinkommen
12.01.2007 23:41 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bereits mit folgender Sache seit einiger Zeit beim Anwalt, jedoch trat vor kurzem eine neue Situation ein und ich fühle mich nicht gut beraten. Ich würde mich sehr über ihre Hilfe freuen.
Folgende Situation liegt vor:
Ich bin BWL-Student (Bayern) an der Fachhochschule im 7. Semester und werde vorausichtlich im 8. Semester meine Diplomarbeit schreiben. (Regelstudienzeit 9 Semster)
Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Wohnung und wir zahlen 515 € Miete warm.
Ich erhalte kein Bafög.
Mein EX-Vater überweist mir seid einem im März 2006 geschlossenen Vergleich 324,- €, Unterhaltsanteil der Mutter = 162,- €
Der Ex-Vater schuldete für Rückstehende Unterhaltszahlungen aus 2003 bis Feb. 2006 noch 3.366,26 € die nur teilweise bis heute ausgeglichen wurden. (in Ratenzahlung)
Ich musste von 03/2005 - 10/2005 ein Praxisemester (vorgeschrieben von der FH) machen, währenddessen eine Vergütung von 400,- € vereinbart wurde. Ich fahre jeden Tag 42km einfach Strecke zum Unternehmen, und das an 4 Tagen die Woche während des Praktikums.
Nach dem Praktikum hat mich das Unternehmen angeworben und mich weiter für 400,- € beschäftigt. (20 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Tage) Seit 10/06 mache ich dort wieder ein Plichtpraktikum mit 400,- € Vergütung.
Da die Kosten für die Fahrten die Vergütung abdecken (30 Cent p. Km lt. Düsseldorfer Tabelle) habe ich dadurch effektiv keinen Verdienst. (ich mach dies eigentlich, weil ich später einmal dort arbeiten möchte und nicht um mich zu bereichern)
Außerdem benötigte ich das Geld, da mein Ex-Vater mir bis April nur 274,- € Unterhalt geleistet hat und außerdem fast 3000,- Euro bis dato nicht gezahlt wurden.
Ich habe meinem Ex-Vater das Einkommen nicht mitgeteilt, jedoch hat er in der Zwischenzeit davon erfahren. Der gegnerische Anwalt schreibt das die zur Verwirkung meines Unterhaltsanspruches führt, da ich dies bei Abschluss des Vergleichs hätte mitteilen müssen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Was bedeutet verwirkung genau? Heißt das im Endeffekt, dass ich bereits gezahlten Unterhalt zurückzahlen müsste?
2. Ich habe verchiedene Informationen im Internet gefunden. Manchmal steht da, das das Einkommen voll angegeben werden muss, abzüglich Pauschalen, ein anderes mal nur hälftig und wieder ein anderes mal muss es gar nicht angegeben werden, weil es überobligatorisch ist. Gibt es hier keine einheitlichen Regelungen? Mein Studium leidet nicht darunter, im Gegenteil die Noten sind sehr gut und ich bin schneller als der Durchschnitt.
3. Wie stehen die Chancen mit der Argumentation über die Fahrtkosten, die den Verdienst mehr als abdecken? Damit würde sich der Unterhalt normalerweise ja nicht ändern?
4. Kennen Sie hier Gerichtsurteile, die belegen, dass Studenteneinkommen wie in diesem Falle nicht zu berücksichtigen sind?
5. Sehen Sie einen möglichen Ausweg aus der Sache?
Trifft nicht Ihr Problem?
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