Studenten Sozialversicherungspflicht
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Ich bin als studentische Aushilfe bei einem Großbetrieb per Zeitarbeitsvertrag beschäftigt.
Als Doktorandin bin ich nicht mehr an feste
Vorlesungstermine oder Uni-Veranstaltungen verpflichtend gebunden.
Immer wieder ist die Frage zu diskutieren, welche Wochenstunden ich
sozialversicherungsfrei arbeiten darf.
1) Während der Vorlesungszeit darf ich angeblich nur 20 Std./ Woche
arbeiten. Stimmt das so? Kann an Samstagen und Sonntagen zusätzlich
mehr gearbeitet werden oder stellen die 20 Std. das Maximum dar?
Gibt es Ausnahmeregelungen, die es dem Arbeitgeber gestatten,
über diese 20 Std/Woche hinaus arbeiten zu lassen (betriebliche
Notwendigkeiten wie z.B. Krankheitsvertretung)?
2) In der vorlesungsfreien Zeit habe ich bisher ohne Zeitlimit arbeiten
können, also z.B. auch 50 Wochenstunden geleistet.
Angeblich soll es eine Limitierung auf 40 Wochenstunden geben.
Die Krankenkasse sagt, es gäbe weder ein Stundenlimit noch eine
Verdienstgrenze für die Semesterferien.
3) Ich könnte den Job auch sozialversicherungspflichtig ausüben.
Rentenversicherung zahle ich ohnehin, bei der gesetzlichen
Krankenkasse bin ich als freiwilliges Mitglied versichert und zahle
derzeit EUR 151,46 pro Monat.
Diese Version erscheint mir eigentlich ganz günstig, müsste ich mich
hier doch an keine Wochenstunden-Limits halten.
4.)Mir stehen 28 Tage Tarifurlaub zu, die ich jetzt aber angeblich auch
stundenweise und nur unter entsprechender Berücksichtigung des
Wochenlimits einreichen kann, d.h. bei 20 bereits abgeleisteten
Arbeitsstunden könne ich in der betreffenden Woche keinen Tarifurlaub mehr
einreichen. Ist das richtig?
5.) Wann verjähren Gehaltsansprüche?
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