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Stromzähler wechseln in Mietwohnung


18.03.2012 22:31 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto




Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen uns eine neue Küche in einer Mietwohnung zulegen. Die neue Küche verfügt über mehrere Elekrogeräte die einen höheren Stromverbrauch zur Folge haben. Der alte Stromanschluss reicht für die Versorgung aller Geräte nicht aus (ist jetzt schon knapp bemessen), auch weil bisher mit Gas gekocht wurde und der neue Herd ein Heißluftherd mit Induktionsplatte ist. Da hierfür eine neue Stromversorgung notwendig wird müsste der Stromzähler von 1974 (Wechselstrom 230 Volt) durch einen neuen mit Gleichstrom (380 Volt) getauscht werden. Muss die Hausverwaltung dem Zählerwechsel zustimmen? Wenn ja, wer muss die Kosten für den Wechsel tragen? Wer übernimmt die Kosten für die Neuverlegung der benötigten Stromkabel? Wenn nicht, was kann unternommen werden um den Wechsel genehmigt zu bekommen? Alle Kosten übernehmen? MfG.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 237 weitere Antworten zum Thema:
Mietwohnung
19.03.2012 | 04:50

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.07.2004, Az.:
VIII ZR 281/03 zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen.

Entscheidend ist die Frage, ob der aktuelle Zustand der elektrischen Anlage vertragsgemäß ist oder nicht. Das ist abhängig davon, was Sie angemietet haben.

Wenn die elektrische Kapazität der Wohnung aktuell dem entspricht, was Sie angemietet haben, z.B. eine nicht renovierte Altbauwohnung, haben Sie keinen Anspruch auf eine Vornahme dieser Umbaumaßnahmen auf Kosten des Vermieters.

Der BGH dazu: "Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter einen entsprechenden Erfüllungsanspruch. Das setzt jedoch voraus, daß die Ausstattung der Wohnung hinter dem nach dem Vertrag vereinbarten oder vorausgesetzten Gebrauch zurückbleibt"


Die Notwendigkeit einer Neuverlegung von Kabeln und Zähler resultiert im Wesentlichen daraus, dass Sie anstelle eines bisherigen Gasherdes jetzt einen E-Herd einsetzen wollen. Sie wollen daher den vertragsgemäßen Zustand erweitern und ändern und müssen daher aller Wahrscheinlichkeit nach die Kosten selber tragen.


Mit freundlichen Grüßen



Nachfrage vom Fragesteller 19.03.2012 | 09:35

Sehr geehrter Herr Otto, ich danke für die Ausführung. Ungeklärt blieb, ob der Vermieter den Zählerumbau zulassen muss. MfG.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.03.2012 | 09:45

Der Vermieter muss den Umbau zulassen, wenn sichergestellt ist, dass er technisch möglich ist und er nach Mietbeendigung nicht auf Kosten hängenbleibt, die sonst nicht angefallen wären.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht