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Stromzähler mit überhöhter Anzeige


15.04.2012 19:33 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler




Eigendlich müsste ich in das "Buch der Rekorde" als "Junggeselle mit dem höchsten Stromverbrauch".
Hier die Fakten:
Wohnung mit 36 m2 (typisch Singel) seit 25 Jahren allein bewohnt.
Kleiner 220V-Zähler von 1982 (Marke ISKRA).
Jahresverbrauch: ca. 600-800 KW. (bin sparsam und selten im Hause)
Jährliche Ablesung durch den Energieversorger (BEWAG jetzt Vattenfall)
Der Zählerstand hat sich in kurzer Zeit (vermutlich im letzten Quartal) um 20.000 KW erhöht.
Es sieht so aus, als wenn die erste Ziffer (also links) vom 2 . . . . , .
auf 4 . . . . , . gesprungen ist.
Ferner sind die Ziffern des Zählers nicht exakt waagerecht. Der Zahler (Plomben) ist unversehrt und es gibts keine Manupulationsmöglichkeiten.
Nach der letzten Ablesung am 2.4.2012 bekam ich nun die Rechnung mit einer Nachzahlung von 4.700,- EUR. (ja ihr lest richtig... viertausen-siebenhundert-Euro nachzahlen!)

Zum Thema STROMFRESSER oder KRIECHSTROM brauche ich nichts zu sagen, denn man kann im Kopf rechnen , dass bei 20.000 KW in einem Jahr (seit vorletzter Ablesung) über 50 KW am Tag verbraucht werden müssten - das ist technisch mangels Steigeleitung und kleiner Sicherungen hier nicht möglich.

Der Stromanbieter wurde informiert und ein Termin mit dem Techniker ist vereinbart (vermutlich Zählertauch)

Nun die Fragen: Kann das Zählwerk so einen defekt haben ?
Was passiert, wenn der Stromversorger sagt, der Zähler sei einwandfrei ??
Wie kann ich besser beweisen (ausser mit der Formel) dass ich so viel Energie garnicht entnehmen kann - wozu auch, es müssten ja 2 Heizlüfter ein ganzes Jahr ununterbrochen laufen.
Wer hat ähnliches in dieser Größenordnung erlebt - wie war die Rechtssprechung ?

Vielen Dank im Voraus für alle Infos
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15.04.2012 | 21:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
699 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Sie müssen als Stromkunde natürlich keine überhöhte Rechnung zahlen. Der massive Verbrauch, gerade im Verhältnis zu den Vorjahren, spricht schon dafür, dass ein Fehler des Zählers vorliegt. Sie können als Kunde jederzeit die Überprüfung des Zählers verlangen. Dies ergibt sich aus § 19 AVBEltV. Sie müssen dies beim Versorger verlangen. Die Prüfung erfolgt dann durch das Eichamt. Liegt kein Fehler vor, tragen Sie aber die Kosten. Sollte die Prüfung keinen Fehler ergeben, sind Ihre Chancen schlecht. Sie können natürlich auch einen Sachverständigen beauftragen um den Zähler zu prüfen und um festzustellen, ob der abgerechnete Verbrauch überhaupt technisch möglich ist. Die Kosten müssten Sie aber tragen. Zunächst sollten Sie die Prüfung durch das Eichamt schriftlich verlangen.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Zähler richtig arbeit, solange der Kunde diesen Anscheinsbeweis nicht erschüttert. Im Streitfall vor Gericht, müsste dann auf Ihren Antrag ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Ob dies nach einer Prüfung durch das Eichamt noch sinnvoll ist, muss man dann entscheiden.

Sollte der Zähler wirklich falsch arbeiten, wird das Eichamt das in der Prüfung feststellen.

Sie sollten erwägen einen Anwalt einzuschalten.




Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 15.04.2012 | 23:51

Sehr geehrter Herr Wöhler,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ein Hinweis vermisse ich: Wie ist es mit der Eichung, denn der Zähler wurde im Jahr 1982 gebaut
und seitdem nicht ausgetauscht.

Meine Befürchtung ist, dass der Stromversorger den Zähler nun austauscht (Termin nächste Woche) und in eigenen Händen "seinem" Gutachter überlässt und somit keine unabhängige Prüfung mehr für mich möglich ist. Im Falle eines nicht entdeckten Fehlers bleibe ich auf den Kosten von ca. 4.700 EUR sowie nun monatlich 440,- EUR (bin nur Singel) sitzen. Das kann doch nicht sein ??

Wie soll ich mich verhalten ?? Ein unabhängiger von mir beauftragter Gutachter kann den Zähler ja nicht einfach ausbauen (dann hätte ich keinen Strom ;-).

Wie würden SIE verfahren ?? Ab wann und wo ist der Gang zum Anwalt (welches Fachgebiet) ratsam ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.04.2012 | 23:19

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten sich mit dem Eichamt in Verbindung setzen. Es gibt Eichfristen für Zähler im geschäftlichen Verkehr. Bei Nichteichung müssen Abschläge von der Messung erfolgen.
Machen Sie zur Sicherheit Fotos vom Zähler und seinem Stand. Einen Anwalt sollten Sie bereits jetzt beauftragen.

Sie brauchen keine Sorge zu haben, das der Versorger den Zähler manipuiert. Die Eichprüfung unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Das Eichamt kann beurteilen, ob an dem Zähler manipuliert wurde.

Es erfolgt also keine Beurteilung durch den Gutachter des Versorgers. Sie haben nach Prüfung durch das Eichamt auch das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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