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Stromsperre; Termin beim Amtsgericht


13.01.2011 18:20 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte bei folgenden Sachverhalt um Hilfe:

ich bin seit ca. 7 Monaten mit den Zahlungen an die Stastwerke im Rückstand. Die monatliche Rate beträgt 51 Euro. Durch finanzielle Engpässe habe ich in diesem Zeitraum kein Geld an die Stadtwerke überwiesen und die ersten Mahnungen dümmlicherweise ignoriert.
Nach Sperandrohung, habe ich einen Abschlag in Höhe vom 102 Euro geleistet und um Ratenzahlung gebeten, sowie ein Hausverbot erteilt.
Der Antrag wurde vom Versorger abgelehnt.
Es folgte eine Anklage der Stadtwerke, ich erwiederte die Anklage, da ich den noch offenen Betrag von 371 Euro (Inkl. Inkasso und Mahnkosten) als nicht Verhältnissmäßig für die Kosten einer Sperre ansah und gelobte nocheinmal von nun an jeden Moat 102 Euro zu zahlen um die Schulden abzulösen.
Heute ereilte mich nun eine Ladung zum Gerichtstermin, da mein Versorger eneut auf der Sperre beharrt.
Mir ergeben sich nun folgende Fragen:

1. Wie soll ich mich am Besten verhalten?

2. Ich kann mitlerweile den gesamten offenen Betrag überweisen, kann die Sperre dann trotzdem noch ausgeführt werden?

3. Sollte meine Versorgung gesperrt werden, trotz das ich alle Schulden beglichen habe, wie kann ich eine Versorgung wieder herstellen?

Für eine Antwort im Voraus vielen Dank!
13.01.2011 | 19:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
702 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

1. Zunächst müsste man Ihren Vertrag mit den Stadtwerken kennen, um sich in der Antwort festzulegen. Ihr ist geregelt, wann eine Sperrung erfolgen kann oder nicht. Hier sind teilweise Beträge festgelegt, bei denen eine Sperrung erfolgen kann. Generell gilt, dass eine Sperrung nur erfolgen darf, wenn der Kunde nicht darlegen kann, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Der Versorger ist aber nicht verpflichtet, sich auf längere Ratenzahlungen einzulassen.

Der bei Ihnen offene Betrag wird aller Voraussicht nach eine Sperrung rechtfertigen. Sie sollten daher den offenen Betrag vollständig zahlen und dies dem Gericht schriftlich mitteilen und nachweisen. Möglichwerweise wird dann die Gegenseite den Rechtsstreit für erledigt erklären und der Termin würde aufgehoben. Wird der Termin nicht aufgehoben, müssen Sie diesen unbedingt wahrnehmen, weil Sie sonst per Versäumnisurteil verurteilt werden. Sie sollten am besten einen Anwalt aufsuchen.

2. Nein, wenn Sie alles bezahlt haben, dann wäre der Versorger nach den AVB Strom nicht mehr berechtigt zu sperren. Auch aus diesem Grund sollten Sie zahlen.

3. Ja, sollte trotz Zahlung eine Sperrung erfolgen, könnten Sie per einweiliger Verfügung die Stadtwerke zwingen Sie wieder mit Strom zu beliefern.




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

702 Bewertungen
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