Stromsperre; Termin beim Amtsgericht
13.01.2011 18:20 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte bei folgenden Sachverhalt um Hilfe:
ich bin seit ca. 7 Monaten mit den Zahlungen an die Stastwerke im Rückstand. Die monatliche Rate beträgt 51 Euro. Durch finanzielle Engpässe habe ich in diesem Zeitraum kein Geld an die Stadtwerke überwiesen und die ersten Mahnungen dümmlicherweise ignoriert.
Nach Sperandrohung, habe ich einen Abschlag in Höhe vom 102 Euro geleistet und um Ratenzahlung gebeten, sowie ein Hausverbot erteilt.
Der Antrag wurde vom Versorger abgelehnt.
Es folgte eine Anklage der Stadtwerke, ich erwiederte die Anklage, da ich den noch offenen Betrag von 371 Euro (Inkl. Inkasso und Mahnkosten) als nicht Verhältnissmäßig für die Kosten einer Sperre ansah und gelobte nocheinmal von nun an jeden Moat 102 Euro zu zahlen um die Schulden abzulösen.
Heute ereilte mich nun eine Ladung zum Gerichtstermin, da mein Versorger eneut auf der Sperre beharrt.
Mir ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Wie soll ich mich am Besten verhalten?
2. Ich kann mitlerweile den gesamten offenen Betrag überweisen, kann die Sperre dann trotzdem noch ausgeführt werden?
3. Sollte meine Versorgung gesperrt werden, trotz das ich alle Schulden beglichen habe, wie kann ich eine Versorgung wieder herstellen?
Für eine Antwort im Voraus vielen Dank!









