Stromnachzahlung wegen falscher Berechnung/Multiplikator
26.01.2012 18:32 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Florian Weiss
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Hallo,
mit der letzten Stromabrechnung der Stadtwerke wurde mitgeteilt, dass beim Auswechseln des alten Stromzählers der technischen Prüfabteilung ein Fehler aufgefallen sei. Die bis dahin erfolgten Abrechnungen hätten einen zu niedrigen Wandlerfaktor (Multiplikator) gehabt. Statt wie bisher eine Einheit von 20 zu berechnen, fordern die Stadtwerke nun eine Einheit von 40 und das rückwirkend für die letzten drei Jahre.
Ein Multiplikator wird berechnet, wenn der Stromverbrauch recht hoch ist und ein Stromzähler zu häufig gewechselt werden müsste um den Verbrauch anzeigen zu können. Hier wird der Zählerstand berechnet und die Differenz mit 20 oder eben 40 multipliziert um den Verbrauch x kWh auszurechnen.
Ich beziehe den Strom von den Stadtwerken seit vielen Jahren und der Multiplikator mit der Einheit 20 ist seitdem so berechnet worden.
Ich erhielt keinen Nachweis warum nun die Einheit 40 berechnet werden muss.
Frage: sind die Stadtwerke berechtigt diesen eigenen Fehler nachträglich zu korrigieren und Zahlungen für 3 Jahre nachzufordern?
Der Fehler liegt bei den Stadtwerken, ich hatte keinen Einfluss darauf und es handelt sich auch nicht um das Thema Verbrauchsschätzung. Warum unterliege ich offensichtlich der Verjährungsfristvon 3 Jahren obwohl die Sache nichts damit zu tun hat?
Wie kann ich vorgehen? Für eine rechtliche Beratung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ZR
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