Wir haben zum 28.2.2011 unseren Stromanbieter gekündigt.
Über ein Vergleichsportal haben wir einen neuen Stromanbieter gesucht um eben zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Wir hatten einen Auftrag im Januar über das Portal ausgewählt. Nennen wir es Versorger 1.
Wir hatten dies dann Tage später über das Portal widerrufen.
Die E-Mail hab ich leider nicht mehr.
Wir haben dann einen neuen Auftrag über das Portal gewählt, Versorger 2.
Jetzt habe ich erfahren, dass ich den Vertrag mit Versorger 1 nur bei diesem hätte kündigen können.
Bei Versorger 2 ist die Frist ebenfalls von 2 Wochen abgelaufen.
Kommt noch besser:
Lt. Portal habe ich bei Versorger 1 eine falsche Zählernummer versehentlich eingetragen. Dass war die alte Kundennummer meines alten/gekündigten Stromanbieters.
Versorger 1 hat nun abgebucht.
Versorger 1 hat einen Auftrag mit einer Zählernummer die nicht existiert.
Wie sollen wir uns verhalten?
Haben wir nun 2 Versorger?
Versorger 1 ab 1.3.2011
Versorger 2 ab 1.4.2011
Versorger 2 hat übrigens die richtige Zählernummer.
Bitte um Hilfe!!
Antwort geschrieben am 18.03.2011 16:13:38
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Widerruf hätte tatsächlich bei dem Versorger1 eingehen müssen. Der Vertrag ist somit wirksam zustande gekommen. Dass Versorger1 die falsche Zählernummer hat, beruht auf Ihrem Versehen. Insofern kann Versorger1 auch um Nennung der richtigen Nummer verlangen, damit er seinen Vertragspflichten nachkommen kann.
Da die Vertragslaufzeit ab 1.3.2011 begann, wird es für eine Nachholung des Widerrufs auch zu spät sein.
Ich rate Ihnen, den Stromliefervertrag mit Versorger 1 zu kündigen. „Normale" Verträge haben üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat. Es sei denn, der Vertrag mit Versorger 1 sieht andere Fristen vor.
Gleichzeitig sollten Sie Versorger 2 kontaktieren, ihm die Situation erklären und um einen Aufschub des Vertragsbeginns bitten.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.03.2011 16:22:54
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, habe ich jetzt 2 Stromlieferer.
Versorger 1 bekommt die "richtige" Z
ählernummer. Versorger 2 hat sie.
Beide liefern, beide Stromanbieter soll ich bezahlen müssen?
Beide werden doch die Zählerstände abfragen?
Wie soll dies von Statten gehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, habe ich jetzt 2 Stromlieferer.
Versorger 1 bekommt die "richtige" Z
ählernummer. Versorger 2 hat sie.
Beide liefern, beide Stromanbieter soll ich bezahlen müssen?
Beide werden doch die Zählerstände abfragen?
Wie soll dies von Statten gehen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.03.2011 16:46:32
Sehr geehrte/r Ratsuchende/,
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Richtig ist, dass Sie zur Zeit zwei wirksame Verträge mit den Stromanbietern haben. Damit Sie aber nicht beide gleichzeitig bezahlen müssen, habe ich Ihnen empfohlen, den Vertrag mit Versorger1 unverzüglich zu kündigen und Versorger 2 um Aufschub des Vetragsbeginns zu bitten. Es versteht sich, dass nicht beide Versorger gleichzeitig Strom liefern können.
Meines Erachtens können Sie einen der beiden Verträge auch nicht außerordentlich kündigen, da ein wichtiger Grund fehlt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundliche Grüßen
Sehr geehrte/r Ratsuchende/,
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Richtig ist, dass Sie zur Zeit zwei wirksame Verträge mit den Stromanbietern haben. Damit Sie aber nicht beide gleichzeitig bezahlen müssen, habe ich Ihnen empfohlen, den Vertrag mit Versorger1 unverzüglich zu kündigen und Versorger 2 um Aufschub des Vetragsbeginns zu bitten. Es versteht sich, dass nicht beide Versorger gleichzeitig Strom liefern können.
Meines Erachtens können Sie einen der beiden Verträge auch nicht außerordentlich kündigen, da ein wichtiger Grund fehlt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundliche Grüßen
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 18.03.2011 16:59:22
Eine andere Möglichkeit einen der beiden Verträge zu beenden, ist das gegenseitige Einvernehmen der Vertragspartner hinsichtlich einer vorzeitigen Beendigung.
Eine andere Möglichkeit einen der beiden Verträge zu beenden, ist das gegenseitige Einvernehmen der Vertragspartner hinsichtlich einer vorzeitigen Beendigung.
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