Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema bezahlt.
Guten Tag,
wir haben mit Teldafax einen Vertrag für Strom und Gas und haben für ein Jahr im voraus bezahlt.
Nun wurde uns von der Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH mit einer Woche Verzögerung mitgeteilt, daß Teldafax der Netzzugang für diese Region entzogen worden sei und daß wir ab sofort über die Stadtwerke Bochum beliefert würden. Berechnet werden soll uns der Basispreis der Stadtwerke.
Von Teldafax haben wir bis dato keinerlei schriftliche Information erhalten. Auf telefonische Nachfrage wurde uns mitgeteilt, daß eine solche Kündigung noch nicht vorläge und daß wir bis dahin von Teldafax beliefert würden.
Laut telefonischer Nachfrage bei der Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH ist deren Schreiben rechtsgültig und die Aussage von Teldafax falsch.
Diese Aussagen widersprechen sich und wir wissen im Augenblick nicht, wer uns eigentlich beliefert. Solange dies nicht klar ist, können wir uns keinen neuen Anbieter suchen und unsere Forderungen gegen Teldafax geltend machen.
Unsere Fragen:
1. Reicht das Schreiben von der Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH als rechtssichere Information darüber, wer uns beliefert?
2. Falls es nicht reicht, wie können wir verhindern, daß wir von den Stadtwerken Bochum zur Kasse gebeten werden, obwohl Teldafax uns möglicherweise noch mit dem bereits bezahlten Strom und Gas beliefert?
3. Sollte Teldafax uns tatsächlich nicht mehr beliefern können, was müssen wir tun, um unser Geld zurückzuerhalten?
Vielen Dank im voraus.
Antwort geschrieben am 28.04.2011 17:13:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1. Rechtssicher ist die Information nicht, jedoch können Sie sich im Notfall gegenüber Teldafax, einem Gericht und der Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH auf dieses Schreiben berufen. Das Schreiben ist wesentlich verlässlicher als eine mündliche Auskunft von Teldafax.
2. Verweisen Sie dann einfach auf das Schreiben und fordern Sie Schadensersatz von der Netz Mittleres Ruhrgebiet. Strom und Gas wird über die Leitungen der Stadtwerke geliefert, daher müssen die genau wissen, wessen Strom und Gas geliefert wird..
3. Sie sollten SOFORT Teldafax per Einschreiben (Einwurf) unter Fristsetzung (Acht Tage) auffordern, die Strom- und Gaslieferung wieder aufzunehmen. Dabei sollten Sie sich auf das Schreiben der Netz Mittleres Ruhrgebiet berufen. Wenn Teldafax nicht binnen der Frist reagiert, sollten Sie umgehend wegen Nichtlieferung kündigen. Anschließend sollten Sie die Vorauszahlung zurückfordern.
Ein weitergehender Rat: Oft geraten die Kunden in solchen Fällen in die teuersten Tarife der Stadtwerke, Sie sollten sich daher umgehend von der Netz Mittleres Ruhrgebiet die Details des neuen für Sie geltenden Tarifes geben lassen. Nach der Prüfung der Details sollten Sie prüfen, ob es einen günstigeren Tarif gibt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

