Frage geschrieben am 20.11.2009 10:22:26Betreff: Streit nach Trennung um Abzahlung Restschuld Hypothekendarlehen Eigenheim
Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € 48,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 531
ich lebe seit November 2008 von meinem Mann getrennt.Wir haben zusammen 2000 ein Haus gebaut,die Zinsbindung läuft im März 2010 aus.In den letzten 4 Jahren habe ich das Darlehen ganz allein aus meinen Einkünften abgezahlt,da mein Mann im Ausland tätig war und keine Einkünfte von ihm auf das Konto flossen,von dem die Hypothekenraten abgehen.
Wir hatten nun über die Jahre gespart(Eigenheimzulage,Bausparvertrag)um die Restschuld im März komplett abzulösen.
Ein Teil meiner Einkünfte aus meiner selbständigen Tätigkeit flossen zum Sparen auf ein Konto im Ausland,das auf den Namen meines Mannes eröffnet wurde,da Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis kein Konto eröffnen durften.Nun ist mein Mann nicht bereit,dieses Geld dann zur Tilgung der Hypothek zu überweisen.Wir haben also jeder die Hälfte der Summe und könnten die Hypothek ablösen....aber eben nur gemeinsam.Wir sind beide zu 50% im Grundbuch eingetragen....welche Möglichkeiten habe ich,meinen Mann zur Zahlung des Geldes zu bewegen und wenn nicht,welche Möglichkeiten habe ich,ihn aus dem Grundbuch streichen zu lassen,wenn ich dann ab März ein neues darlehen aufnehmen muss,was nur auf meinen Namen läuft?Bleibt mir zur Klärung nur die Einreichung der Scheidung?Mein Mann ist zu keinem Gespräch bereit und geht nichtmal ans Telefon....
Antwort geschrieben am 20.11.2009 11:40:51
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 498
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Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung des Geldes, wenn Sie nachweisen können, dass a) die Einzahlungen von Ihnen allein erfolgt sind und b) das Geld nicht Ihrem Mann zusteht, sondern dass es Ihr Geld ist, dass darüberhinaus für die Ablösung verwendet werden sollte.
Punkt a) könnte an Hand von Kontobewegungen und Überweisungsnachweisen erfolgen. Punkt b) gestalten sich schon schwieriger. Da ich davon ausgehe, dass es keine schriftliche Vereinbarung gibt oder sonstige schriftlichen Nachweise gibt, müssen Sie versuchen mit umfassenden Vortrag zu beweisen, dass es zum einem Ihr Geld ist und dieses zur Ablösung verwendet werden sollte. Ein wichtiges Indiz könnte ein möglicher Verwendungszweck auf Überweisungsträgern sein, wenn dieser z.B. einen Hinweis auf die Vereinbarung enthält.
Als Indiz für die Vereinbarung würde auch der Nachweis herangezogen werden, dass auch Ihr Mann für die Rückführung des Restdarlehens gespart hat. Unter Umständen stehen auch noch Zeugen zur Verfügung, die von der Vereinbarung wissen.
Auch die Einreichung eines Scheidungsantragen ändert daran zunächst einmal nichts. Allerdings würde im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens auch die Zuordung dieses Vermögenswertes zu klären sein, da dieser Auswirkungen darauf haben kann, welche Partei der anderen ausgleichspflichtig sein kann. Das wird sich aber voraussichtlich auch nicht bis März 2010 klären lassen, wenn, wie Sie ausführen, dass Ihr Mann nicht gesprächsbereit ist.
In Anbetracht der nur noch zur Verfügung stehenden vier Monate, sollte Ihr Mann daher zur Auszahlung des Geldes schriftlich aufgefordert werden. Erfolgt keine Zahlung sollte individuell die Aussichten eines Klageverfahrens geprüft werden.
Sollten Sie ein Darlehen aufnehmen müssen, haben Sie aber keine Möglichkeit, Ihren Mann aus dem Grundbuch streichen zu lassen. Sie können, da es sich um Miteigentum handelt. Alleineigentümerin können Sie nur werden, wenn Sie in Übereinstimmung mit Ihrem Mann seinen halben Miteigentumsanteil übernehmen, was üblicherweise gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Geldsumme erfolgt. Kommt es hingegen zu keiner Einigung bleibt die Teilungsversteigerung. Im Fall einer Einigung sollten Sie unbedingt darauf Wert legen, dass dann das Haus nicht mehr in den Zugewinn fällt, wenn später ein Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Diese Einigung muss dann notariell beglaubigt werden.
Im Rahmen der Verhandlungen mit Ihrem Mann sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen ein Anspruch gegen Ihren Mann auf hälftigen Ausgleich der ab Trennung gezahlten monatlichen Darlehensraten zusteht, wenn es sich um ein gemeinsames Darlehen gehandelt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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