Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 06.03.2011 11:38:28

Streit mit Rechtsanwalt über Richtlinienkompetenz

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 956
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Rechtsanwalt.


Bitte nur durch einen RA beantworten, der in den Bewertungen 4,0 oder besser hat. Vielen Dank.

*

Folgendes Problem. Scheidung - Unterhalt - Umgang.

Immer wieder gibt es Probleme mit meinem RA, wie ggü. KM und FG richtig vorzugehen ist. Im Moment z.B. beim Unterhalt.

Aus meiner Sicht gibt es 6, 8 klare Gründe, den UH sofort einzustellen.

RA teilt diese Linie nicht - und will allenfalls kosmetische Besser-Rechnungen.

In der Folge kommt es dazu, dass Schreiben ans FG nicht abgehen.

In der Folge davon kommt es dazu, dass ich inzwischen mehrfach selbst ans FG schreibe - u.a. einem Vorwand.

Dieses wird inzwischen von Richter und Gegen-RA "verwundert" ..., aber immerhin akzeptiert.

Dies ist aber auf DAuer keine Lösung.

Frage 1 also: Wer hat die Richtlinien-Kompetenz in einem Verfahren? Gibt es dazu "Grundlagen", die ich nachlesen kann?

Frage 2: Ergeben sich ggf. Ansprüche ggü. meinem RA, z.B. beim Honorar?

Überraschend: Ich möchte aus verschiedenen Gründen bei diesem RA bleiben (Kosten, ist bereits der 3.).

Frage 3: Was würden Sie mir raten?



Grüss Gott!


Antwort geschrieben am 06.03.2011 12:06:49
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,


ingesamt würde ich Ihnen und auch dem Kollegen raten, die Zusammenarbeit zu beenden, da es an der notwendigen Vertrauensbasis fehlt, die sicherlich immer erforderlich ist.

Neben der BRAO greift auch § 662 ff BGB ein, wonach die Wünsche der Mandanten zu beachten sind.

Aber nicht jeder Wunsch DARF vom Rechtsanwalt beachtet werden; dazu zwei sicherlich lesenswerte Entscheidungen:


Der Wunsch eines Mandanten, für seinen Fall Weiteres vorzutragen, entbindet seinen prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt nicht von der Pflicht, im Interesse seines Auftaggebers von weiterem Vortrag ABZUSEHEN, wenn er ihn nach eigenverantwortlicher Prüfung nicht für erheblich oder sogar für schädlich für hält (BGH, Urt.v. 23.09.2009, Az.: IV ZR 259/08).

Sind Weisungen des Mandanten unsinnig oder allgemein querulatorisch, muss der Rechtsanwalt diese Anweisungen nicht befolgen (OLG Karlsruhe, Urt.v. 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93).

Daher hat letztlich der Rechtsanwalt eigenverantwortlich zu entscheiden.


Ansprüche gegen Ihren Rechtsanwalt sind Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen; auch insoweit gelten die obigen Urteil. Dieses gilt auch für die Höhe der Vergütung; Sie können dort nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht kürzen.


Ich würde Ihnen raten, das Mandat zu beenden. Wollen Sie dieses nicht (und kündigt der Rechtsanwalt seinerseits das Mandat merkwürdigerweise nicht), sollten Sie der Prozessführung Ihres Anwaltes ohne Einschränkungen vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.03.2011 12:40:34


Vielen Dank für Ihre Antwort, die ich akzeptieren kann.

Meine Schreiben ans Gericht sind sachlich, auf den Punkt, nicht querulatorisch.


Gleichwohl:

Was kann es für das Gericht einerseits

wie das Innenverhältnis Mandant/RA andererseits bedeuten,

wenn der Mandant in letzter Konsequenz selbst vortragen muss - (z.B. weil RA entweder nicht über kommt oder sich verweigert)?

"Akzeptiert" ggf.ein Richter die Mandatsprobleme, oder entwickeln sich da neue Probleme?



Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.03.2011 12:52:03

Sehr geehrter Ratsuchender,


die Reaktion beim Richter vorauszusagen, ist wahrlich nicht einfach.

Zunächst wird der Richter den Vortrag beachten müssen, sofern kein Anwaltszwang besteht (was auszuschließen ist). Allerdings ist es durchaus möglich, dass der Richter durch eine Flut von Schriftsätzen "genervt" sein kann und er dann menschlich betrachtet eine gewissen Voreingenommenheit einnimmt - nachzuweisen wird dieses aber kaum sein.


Das Innenverhältnis Mandant/Rechtsanwalt besteht mE hier gar nicht mehr; offenbar besteht nur noch eine Art Zweckgemeinschaft bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss. Ob damit auch nur eine Seite wirklich ernsthaft zufrieden sein kann, wage ich zu bezweifeln.

Daher kann ich meinen Rat letztlich nur noch einmal wiederholen:

Beenden Sie diese Zusammen"arbeit".


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Streit mit Rechtsanwalt über Richtlinienkompetenz | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-06
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Sehr freundlich, sehr sachbezogen, sehr konkret. Einige Fundstellen zum Selbst-weiter-lesen hätte ich mir gewünscht. Trotzdem insgesamt grosser Dank und sehr gut!


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bohle direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Streit   Rechtsanwalt   Richtlinienkompetenz