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Frage geschrieben am 17.01.2011 13:45:28

Streichung Kindergeld wg. möglichem Doppelbezug DEU/ DK

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1064
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Antworten zum Thema Kindergeld.
Die Arbeitsagentur Flensburg hat zum wiederholten Mal ohne Vorinformation die Zahlung von Kindergeld eingestellt (drei Kinder deutlich unter 18 Jahren) und zur erneuten Beantragung aufgefordert, um einen möglichen Doppelbezug in Deutschland und Dänemark zu prüfen. Ein Elternteil ist in Dänemark berufstätig, bezieht dort allerdings keine entsprechenden Leistungen. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des Amts regelmäßig nicht unter sechs Wochen, so dass frühestens im übernächsten Monat (im dritten) mit der Wiederaufnahme der Zahlung gerechnet werden kann. In der Zwischenzeit müssen die Eltern ihren Lebensunterhalt anderweitig finanzieren. Die Frage ist, ob die Streichung ohne Vorabinformation rechtens ist; der Sachbearbeiter behauptet, "per Gesetz" abgesichert zu sein, konnte jedoch den Bezug nicht angeben.


Antwort geschrieben am 17.01.2011 15:40:44
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,



der Sachbearbeiter wird sich auch damit schwer tun, eine entsprechende Vorschift zu nennen, da es eine solche nicht gibt.


Das Kindergeld wird von den Familienkassen durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt; sofern in den für den Anspruch erheblichen Verhältnissen Änderungen eintreten, ist die Festsetzung des Kindergeldes aufzuheben oder zu ändern.


Nur bei einer gesetzlich fixierten Anhebung des Kindergeldes kann von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheides abgesehen werden, so dass sich hieraus der Umkehrschluss nach § 70 EStG ergibt, dass ansonsten der schriftliche Bescheid Voraussetzung ist.



Da die Neufestsetzung, bzw. Aufhebung erst ab Bekanntgabe wirksam wird, eine solche Bekanntgabe hier aber fehlt, sollten Sie auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen und mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen, um die zügige Fortzahlung zu sichern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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