Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2003 haben wir ein Baugrundstück von der hiesigen Gemeinde gekauft. Im Grundstückspreis waren u. a. enthalten die Kosten für die erstmalige Erschließung der Straße.
Da nun alle Grundstücke in unserem Gebiet bebaut sind wurde nun auch mit der Fertigstellung der Straße angefangen.
Auf der linken Seite befindet sich ein Gehweg. Die Grundstücke auf der anderen Seite bekommen vor die Hofeinfahrt einen Grünstreifen, der jeweils pro Grundstück 6 m Pflasterfläche als Einfahrt beinhaltet.
Nach Durchführung der Pflasterarbeiten wurde festgestellt, dass das Bauamt der Gemeinde uns zum damaligen Zeitpunkt falsche Höhen angegeben haben. Nun ist es so, dass ein Höhenunterschied besteht. Unser Hof ist noch nicht gepflastert, allerdings geschottert und das Grundstück ist ansonsten fertig angelegt. Es ist hier also offensichtlich, dass der Hof gerade gepflastert werden soll. Die Straßenbauarbeiten (Grünstreifen) verlaufen mit Gefälle.
Rücksprache mit dem Bauamt, dem Architekten ergaben nichts.
Nun ist es so, dass wir unseren Hof auffüllen müssen.
Die Straßenbaufirma hat nur rundherum beigefüllt, so dass man nicht bedenkenlos in den Hof hineinfahren kann.
Wer muß nun die Kosten für das Auffüllen übernehmen?
Kann man noch eine Änderung bewirken? Aufgrund des Gefälles könnte man die Pflasterfläche noch ändern. Muß vorher keine Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer erfolgen?
Ist die Gemeinde nicht verpflichtet es dem Grundstück anzupassen?
An wen kann man sich im Beschwerdefall wenden?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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