Strafverfahren/Ermittlungsverfahren, woher Post ?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Kühn
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
mich würde interessieren, wie so ein Verfahren in der Regel abläuft, aber auch Ausnahmen interessieren mich:
Zuerst einmal interessiert mich, ob gegen einen ermittelt werden kann, der es selber noch garnicht weiss und wann muss dem Beschuldigten mitgeteilt werden, dass ermittelt wird ?
Zweitens würde mich interessieren, wer so ein Verfahren leitet, ist es die Staatsanwaltschaft und bekommt man von dieser auch zuerst Post, wenn man für was verdächtigt wird ?
Ich habe gelesen, dass es Fälle gibt, die realtiv leicht sind, da schreibt einen dann die Polizei an oder es gibt als Vorschaltung eine Hausdurchsuchung und ein Schreiben der Polizei, damit geht man dann zum Anwalt und der beantragt Akteneinsicht und bekommt dann die Mitteilung, welche Staatsanwaltschaft die Sache bearbeitet.
Dann wiederum habe ich gelesen, dass man erst von der Staatsanwaltschaft Post bekommt, wenn die Vorermittlungen abgeschlossen sind und längst Ankage bei GEricht erhoben ist.
Der Angeklagte oder Angeschuldigte wäre demnach in der Situtioan das Verfahren nicht mehr abbiegen zu können und wäre im Vergleich zu anderen Verfahren vielleicht schlechter gestellt ?
Gäbe es da eine Möglichkeit noch auf die StA einzuwirken und die Anklage abzuwänden, wenn die Anklage bereits erhoben ist ?
Es ist ja so, dass nach § 153ff StPO oder § 170 StPO auch ein Verdächtiger durch seinen Anwalt beantragen kann, dass Strafverfahren eingestellt werden.
Was raten sie einem Verächtigen oder Angeklagten denn, wenn er zu ihnen kommt, meistens wird gesagt, es muss Akteneinsicht genommn werden und es wird geraten sich bei der Polizei nicht zu äußern, was ist aber bei den pot. Tätern die dazu keine Chance erhalten ?
Ist es also so, dass ein Täter nicht vorab informiert wird, um durch seinen Anwalt die Sache vielleicht noch abzuwenden zu versuchen ?
Es gibt ja viele BEispiele wo es Sinn macht, dass auch der BEtroffene, Beschuldigte Verdächtige Angeklagte usw im Ermittlungsverfahren gehört wird, etwa bei möglicher falscher Verdächtigung eines anderen oder bei zur Beibringung wichtiger weiterer erhellender Beweise usw, auch vielleicht um einen Antrag zu stellen, dass Beweise nicht verwertet werden dürfen, weil diese den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verletzten und somit garnicht zur Begründung eines Anfangsverdachtes herhalten dürfen usw ?
Also kurzum: Gibt es unter Grundlage obiger Fragen eine Möglichkeit, dass ein Betroffener auch schon vor der eigentlichen Anklage an das Gericht erfährt, was losist oder wird er erst informiert, wenn längst die Ermittlungen durch sind und Anklage erhoben ist ?
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