Straftat besitz von Kinderpornografie
24.03.2008 12:38 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maik Elster
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Hallo und guten Tag,
leider habe ich heute eine heikle und auch zugleich furchbare Frage. Wie sieht es aus wenn man eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornografie auf dem PC hat. Leider sieht die Lage so aus, das wegen diesem Delikt bereits eine Verhandlung im Jahre 2007 mit Geldstrafe oder Haft stattgefunden hat. Leider hat man die Strafe nicht bezahlt somit sitz er jetzt im haft und hat eine neue Anklage. Er hat zwar die sachen heruntergeladen aber nicht -da bin ich sicher- die sachen weiterverbreitet. Es ist furchtbar das man so was mit erleben muss. Wie könnte im schlimmsten fall so eine Verurteilung aussehen. Leider muss ich zu meiner SChande gestehen, dass ich diese mal auf dem PC gefunden habe und nichts gesagt haben. Ist schon furchtbar sowas. Er war geständig. Ich weiss diese Thema ist so furchtbar das ich schon garnicht mehr weiss was tun.
Danke für Ihre Hilfe
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