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Straftantrag wegen Betrug im Internet


05.06.2012 21:21 |
Preis: 50,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade




Guten Abend.
Folgender Sachverhalt.
Ich habe vor 6 Monaten ein Netbook bei eBay Kleinanzeigen gekauft (privat, ohne Rechnung etc.)
Ich habe Netbook ca. 2 Monate benutzt und es danach bei Ebay weiterverkauft,da es meinen Ansprüchen nicht gerecht war.
Leider kam das Gerät beim Käufer defekt an, das Display hat wohl Streifen.
Der Käufer meldete sich bei mir und ich sagte ihm er soll es als Transportschaden bei Hermes deklarieren,da es definitiv funktionsfähig war als ich es abgeschickt hatte.Dieses hat er aber nicht gemacht weil er meinte es war nicht gut verpackt(Es wurde in der OVP) verschickt.
Naja nach langen hin und her drohte der Käufer mir mit einer Bezahlungsfrist oder einer Anzeige.Daraufhin bekam ich Angst und versprach ich Ihm bis zum Zeitpunkt X das Geld aus Kulanz zu überweisen,was ich nicht gemacht habe, weil ich es nicht eingesehen wollte.
Vor ca einer Woche kam jetzt vom Kriminalamt eine Vorladung wegen Betruges.
Daraufhin habe ich mich mit dem Käufer in Verbindung gesetzt und wir haben gemeinsam eine Einigung getroffen.Ich habe ihm das Geld aus Kulanz zurück überwiesen.Er hat den Strafantrag schriftlich zurückgenommen.Er hat mir geschrieben das die Staatsanwaltschaft aber jetzt unter vorbehalt weiterermittelt.
Das ist einfach alles blöd gelaufen und war ja keine Absicht von mir das das Gerät defekt angekommen ist. Wieso mischt sich die Staatsanwalt wahrscheinlich da noch mit ein,bekomm ich da noch Probleme?Es ist ja alles geklärt und es war keine Böse absicht.
MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema:
Betrug
Eingrenzung vom Fragesteller 05.06.2012 | 21:29
05.06.2012 | 23:20

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
195 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Sobald jemand eine Strafanzeige erstattet, sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln und zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens entweder Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen.

Dies gilt auch dann, wenn der vermeintlich Geschädigte seine Strafanzeige „zurückzieht".

Zu unterscheiden ist hiervon der Strafantrag, der dann Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, wenn es sich bei dem Netbook um eine geringwertige Sache gehandelt haben sollte (Verkaufspreis von Ihnen an den Käufer bis max. 50,00 €). Hiervon gehe ich aber nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft muss in Ihrem Fall daher weiter ermitteln.

Aufgrund Ihrer Schilderung und der Rücknahme des Strafantrags durch den Anzeigenerstatter ist es aber relativ wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft beweisen müsste, dass Sie bewusst und gewollt ein defektes Gerät verschickt haben, um sich an dem Käufer zu bereichern.

Dies sehe ich hier nach Ihrer Schilderung nicht.

Insofern läge hier meiner Ansicht nach schon kein strafrechtlich relevantes Verhalten Ihrerseits vor.

Zur polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht hingehen.

Als Beschuldigter haben Sie ohnehin das Recht, jegliche Aussage zu verweigern, wozu ich Ihnen auch zunächst raten würde.

Ihr Nichterscheinen darf Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden.

Wenn wieder erwarten doch Anklage gegen Sie erhoben werden sollte, sollten Sie auf jeden Fall einen Kollegen mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Dieser kann dann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie weitergehend beraten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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