Strafrecht und Mahnbescheid/Pfändung/Schuldner lebt in USA
04.01.2012 18:44 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Ernst G. Mohr
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Lieber Anwalt, ich habe als Steuerberaterin und selbst Existenzgründerin eine Steuererklärung für eine Deutsche und ihren Ehemann (Angestellter der US Army) erbracht und danach die Zahlung dafür nicht erhalten. Über E-Mail hat mir die Dame mitgeteilt, dass sie die Leistung nicht erhalten hat und daher die Steuererklärung selbst gemacht hat, was nachweislich nicht stimmt. Sie hat laut Finanzamt die von mir erstellten Unterlagen eingereicht. Leider habe ich nichts in der Hand behalten, kann kein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wahrscheinlich ein typischer Anfängerfehler.
Nunmehr ist das Paar in die USA gezogen, im Rückblick schien das so geplant und damit auch die Möglichkeit, in Deutschland noch vorher die "Zeche zu prellen". Die Behauptung schien mir lediglich dazu zu dienen, Zeit zu gewinnen, um rechtzeitig die Zelte abzubrechen, bevor ich pfänden lassen kann.
Ich verfüge über eine deutsche Anschrift, die nicht mehr gültig ist, eine deutsche Kontoverbindung (unbekannt, ob sie noch gilt) und die Daten beim Finanzamt.
1. Kann ich eine Pfändung des Kontos beantragen ohne deutsche Anschrift und wie? Ich kenne das nur über den Mahnbescheid, der ja nun nicht mehr zugestellt wird, da ich keine gültige Adresse habe. Die US-Adresse konnte ich über die Gemeinde nicht heraus finden.
2. Was kann ich sonst unternehmen, um das Geld zu pfänden?
3. Kann ich eine Strafanzeige stellen? Ich halte das für Betrug, da m. E. hier vorsätzlich gehandelt und gelogen wurde.
Ich bin als Existenzgründerin für jeden Tipp dankbar.









