Strafbefehl: vorsätzlich unerlaubter Erwerb von BtM
19.07.2006 13:42 |
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Strafrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen den Rat eines Anwalts. Auszug aus dem Schreiben von dem Amtsgericht:
"Die Staatsanwlatschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Zu im einzelnen nicht genau bekannten Zeitpunkten im Zeitraum April 2003 bis April 2004 kauften und übernahmen Sie gemeinsam mit dem anderweitig Verfolgten XY monatlich, also in mindestens 12 Fällen, jeweils 3 - 5g Amphetamin vom anderweitig Verfolgten xx in dessen Wohnung in ...
Sie werden daher beschuldigt, durch 12 rechtlich selbstständige Handlungen jeweils vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben, strafbar als...
Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. ... Der Tagessatz wird auf 30,-- € festgesetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit insgesamt 2.700,-- €"
Herr xx wurde wegen Besitz und Handel von Amphetamin verurteilt (genau Sachverhalt ist mir leider nicht bekannt). Herr xx hat daraufhin um seine Strafe zu mindern gegen einige Personen ausgesagt, darunter auch mein Lebensgefährte. Wir selbst hatten mit Herr xx nie etwas zu tun und kannten ihn nur von unserem Vermieter Herr xy, der im selben Haus wohnte wie wir bis vor 1 1/2 Jahren. Herr xx behauptet nun, dass u. A. mein
Lebensgefährte zusammen mit Herr xy monatlich im Zeitraum eines Jahres bei Ihm Amphetamin gekauft hätte. Dies entspricht schlicht und einfach nicht der Wahrheit. Mein Lebensgefährte war zu keiner Zeit in der Wohnung des Herrn xx, weder zum Erwerb von Drogen noch zu anderen Zwecken. Darüberhinaus war auch der Herr xx nie in unserer Wohnung. Uns stellt sich nun aber trotzdem die Frage, ob wir Einspruch erheben sollen oder nicht. Denn: Wie bereits erwähnt hat Herr xx nicht nur gegen meinen Lebensgefährten ausgesagt, sondern auch gegen andere. Deren Stafbefehl ist schon früher erlassen worden und sie haben auch Einspruch erhoben. In zwei von drei Fällen ist Herr xx nicht zur Verhandlung erschienen, in einem Fall wurde der Einspruch abgelehnt und die Geldstrafe erhöhte sich somit noch. Die Aussage des Herrn xx wurde als durchaus glaubwürdig angesehen und es sei in keiner Weise zu bezweifeln, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Bei einer Hausdurchsuchung, die im Februar d. J. bei uns durchgeführt wurde, wurde nichts gefunden, noch gab es Anzeichen für Drogengebrauch. Meine Frage daher: Kann es sein, dass der Herr xx, der bekanntlich Drogen konsumierte und handelte und hierfür auch bestraft wurde, glaubwürdiger ist als wir? Macht es Sinn in Anbetracht der vorhergehenden Verhandlungen Einspruch zu erheben und eine höhere Strafe zu riskieren bei einem momentan monatlichen Einkommen von 500,-- € meines Lebensgefährten? Wie könnte ich ihn als Zeuge entlasten, wenn als Zeitraum der Strafhandlung nur "April 2003 bis April 2004" angegeben wird?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Mit freundlichen Grüßen
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