Strafbefehl
Hallo,
ich benötige Rat undzwar im September 2003 habe ich eine dame via Internet kennen gelernt welche verheiratet war und Ihr Ehemann inhaftiert war.Nach langen überlegen habe ich mich dann entschlossen das innige Verhältnis zu beenden da diese Frau doch sehr an Ihrem Mann hing.Ihr Mann war wg.Drogenhandels und Konsum zum zweiten mal in Haft.Nachdem ich ständige Bedrohungen von der Frau erhalten habe was mich dazu gebracht hat die Jva zu unterrichten das er während seiner Haftzeit den Drogenkonsum und schmuggel mit seiner Frau weitergeführt hat.Dieses wurde bei der Polizei zur Anzeige durch mich gebracht welches aufgrund von seelischen Leides des Ehemannes dann eingestellt wurde.Nachdem dieser Ehemann entlassen wurde sind Morddrohungen und Belästigung von ihm auf mein Telefon eingegangen,was aufhörte nachdem ich an das Telefon ging und dann den Hörer beiseite gelegt habe.Nunmehr bin ich extra letztes Jahr umgezogen weil seine ehefrau ja wußte wo ich wohne,Nun kam folgendes von der Polizei ich wurde beschuldigtIm September 2005 die Türschlösser von der Wohnung der Ehefrau mit Klebstoff zugeklebt zu haben was in keinster weise stimmte da ich zu der Zeit des Geschehens zwei Arbeitsstellen hatte Hauptberuflich Kfz-Mechaniker und übrige Zeit als Hausmeister.Also habe ich nicht bei den Polizeilichen Ermittlungen ausgesagt da mir das sehr für einem "DummenJungenStreich"vorkam.Mit heutigen Tage habe ich einen Strafbefehl über 30Tagessätze zu 20€ erhalten.Heute habe ich fristgemäß Einspruch eingelegt natürlich mit Einschreiben-Rückschein.Nun zu meiner Frage:Ist ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft rechtlich weil ich damit überhaupt nichts zu tun habe und es weder Zeugen noch Beweise gibt das ich es war-was nicht der Fall ist,Nun zu der Tagessatzhöhe ich erhalte 707€ Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt.Hier kann doch etwas nicht stimmen dieses würde bedeuten das ich 74Cent für einen Tag zum leben habe???Was kommt hier auf mich zu?Man kann doch niemanden mit Geldstrafe bestrafen obwohl dieser Unschuldig ist.
Mfg
Strafbefehl









