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Frage geschrieben am 17.06.2011 15:31:57

Strafbefehl

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 862
Hallo guten Tag,

habe Strafbefehlt erhalten über 50 Tagessätze a 30,- Euro somit 1500,- Euro.

Und zwar wird mir zur Last gelegt das ich versucht habe eine REchnung über einen Glasschaden (KFZ) zu fälschen um nochmals 663, Euro von der Versicherung zu erhalten.
Somit habe ich mich Strafbar gemacht nach §§ 269 Abs. 1, Var.3, 263 Abs.1, 22,23,52 Stgb, wegen versuchtem Betrug.

Meine Frage ist, wie soll ich Antworten, Anwalt habe ich keinen , soll ich schreiben das ich es zugebe dh. ich würde das Urteil annehmen, möchte aber gerne das die Höhe 1500,- nochmals überprüft wird, zumal ich 4 kinder habe und nur ich arbeite. Wie soll ich mich verhalten.


Antwort geschrieben am 17.06.2011 15:50:47
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern Sie die Tat begangen haben, sollte der notwendige Einspruch nur auf die Höhe beschränkt werden.

Dieses ist möglich, da nach § 410 Abs. 2 StPO der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden kann. Dieses wäre bei Ihnen die Höhe des Tagessatzes und die Anzahl der Tagessätze.

Bei den Tagessätzen lässt sich ohne Kenntnis der Gesamtumstände und des Akteninhaltes nicht vorhersagen, ob Sie diesen noch "drücken" können.

Bei den geltend gemachten Vorwürfen dürften 50 Tagessätze im Rahmen liegen.


Bei der Höhe ist das Gericht von einem Tagessatz von 30 Euro ausgegangen, legt also ein Einkommen von 900 Euro fest.

Ob dieses so richtig ist, hängt von den Einkommensverhältnissen an. Auch müssten die anrechenbaren Ausgaben (u.a. der Unterhalt) berücksichtigt werden.

Und da sehen Ihre Chancen nicht schlecht aus, den Tagessatz zu senken, wenn Sie vier unterhaltspflichtige Kinder (und eine Ehefrau) haben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssten aber dann von Ihnen nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 27.06.2011 20:10:08

Es gibt Probleme beim Gebühreneinzug. Diese sollten Sie schnell beseitigen.

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