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Frage geschrieben am 23.03.2009 10:28:33

Strafbarer Sex?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4323
Hallo,
ich war damals (2006/2007) 16 Jahre, mein Freund war 22 Jahre. Wir hatte regelmäßig Sex (aber keine feste Beziehung), in beiderseitigem Einverständnis. Jetzt ist mir die Frage aufgekommen, ob wir das überhaupt durften oder ob es von seiner Seite aus eine Straftat war, weil ich ja unter 18 und er über 21 Jahre war. Könnten meine Eltern oder ich ihn anzeigen? Ich benötige dringend diese Antwort. Wenn es geht eine klare Antwort und kein Juristen-Deutsch.
Vielen Dank im Voraus,
Magdalena


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.03.2009 10:56:42
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Da Sie zum fraglichen Zeirtpunkt bereits 16 Jahre alt waren, käme hier allenfalls eine Strafbarkeit des Freundes gem. § 182 StGB in Betracht.

Gem. § 182 StGB ist für eine Strafbarkeit jedoch Voraussetzung, dass die sexuelle Handlung unter Ausnutzen einer Zwangslage, gegen Geld oder unter Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Minderjährigen zur sexuellen Selbstbestimmung erfolgt ist.

Da hier in beiderseitigem Einverständnis gehandelt wurde, ist eine Strafbarkeit auszuschließen.
Eine Anzeige würde hier demnach nicht weiter verfolgt werden.

Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.03.2009 11:01:41

Also darf ich mit 16 theoretisch mit allen Männern dieser Welt schlafen, auch mit 40-jährigen zum Beispiel?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.03.2009 11:10:05

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt.

Sofern diese sexuelle Handlung mit Ihrem Einverständnis und nicht unter Ausnutzung irgendeiner Zwangslage erfolgt, ist diese Handlung straffrei.

Mit freundlichem Gruß,

Türk
Rechtsanwältin
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 23.03.2009 12:18:02

Sehr geehrte Ratsuchende!

Eine kurze Ergänzung noch:Im Jahre 2007 galt § 182 StGB alte Fassung. Danach war nur die sexuelle Handlung mit Minderjährigen unter 16 Jahren strafbar.

Insofern hätte sich Ihr Freund nach dem damals geltenden StGB überhaupt nicht strafbar machen können.

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