Stornokosten in AGB für Festlocation bei geplatzter Hochzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Betreibergesellschaft und vermieten einen Festsaal für Hochzeiten.
Ein Paar hat nun knapp über 4 Monate vor dem Hochzeitstermin gekündigt da die Verbindung geplatzt ist. Es wurde eine Anzahlung von 250 € geleistet.
Das Paar behauptet dass unere Stornokosten in den AGB ungültig sind und sie somit nicht zur Zahlung von Stornokosten (hier 50%) verpflichtet sind. Sie sind aber kulanterweise bereit auf eine Rückzahlung der geleisteten Anzahlung zu verzichten.
Trotz versch. Bemühungen konnte für das geplatzte Event kein Ersatz gefunden werden.
In den AGB haben wir folg. verankert.
"Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig.
Dabei fallen folgende Rücktrittskosten zu Lasten des Mieters an:
a) bis zu 6 Monaten vor dem Mietdatum pauschal die nach § 3 des Vertrages geleistete Anzahlung,
b) ab dem 6. Monat bis zum 4. Monat vor dem Mietdatum 50 % des vereinbarten Basispaketpreises,
c) weniger als 4 Monate vor dem Mietdatum 100 % des vereinbarten Basispaketpreises.
Die Rücktrittskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. "
1) Was ist an den Stornokosten ungültig?
2) Greift dann das BGB?
a) Wie können wir dort Schadenersatz geltend machen?
b) Was ist in der Praxis zur Belegung der erfolglos unternommenen Anstrengungen zur Belegung mit einem anderen Mieter zu verstehen und gefordert?
c) Was ist als entgangener Gewinn anzusetzen - Druchschnittswerte oder der vom Event zu erwartende Gewinn?
Im Voraus schon vielen Dank & freundliche Grüsse.
Trifft nicht Ihr Problem?
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