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Frage geschrieben am 11.08.2010 19:12:31

Stornokosten

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1534
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
ich habe 3 versch. Hotels an der Nord- und Ostsee (Deutschland) innerhalb von 2 Wochen telefonisch reserviert. Jedes Mal per Email auch eine Reservierungsbestätigung erhalten. Aufgrund eines gesndheitl. Problems (ist ärztlich belegbar) konnte ich die Reise leider nie antreten und war auch zu feige, die Hotels zu stornieren. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Muss ich Stornokosten zahlen bzw. kann das Hotel mich wegen Betrug anzeigen?


Antwort geschrieben am 11.08.2010 19:58:25
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Im schlimmsten Fall müssen Sie die Zimmer bezahlen. Eine persönliche Verhinderung ändert grundsätzlich nichts an der Pflicht Übernachtung und Service zu bezahlen. Die Hotelbetreiber müssen es sich jedoch anrechnen lassen, wenn die Zimmer anderweitig gebucht wurden (§ 537 Abs. 1 BGB) sowie sonstige ersparte Aufwendungen für die Bewirtung.

In den AGB der jeweiligen Betreiber sind für Stornierung/Nichtinanspruchnahme meist Pauschalsätze geregelt, die wie folgt üblich sind: bei reiner Übernachtung 90 % des Preises, bei Übernachtung/Frühstück 80 %, bei Übernachtung/Halbpension 70 % und bei Übernachtung/Vollpension 60 % des Preises. Sie haben außerdem die Möglichkeit den Beweis zu führen, dass das Zimmer anderweitig verbucht wurde und daher kein Schaden entstanden ist (vgl. § 309 Ziff. 5 BGB).

Eine Strafbarkeit wegen Betrugs ist hier nicht gegeben. Es ist keines der Tatbestandsmerkmale dieser Strafnorm (§ 263 StGB) vorliegend gegeben. Insoweit besteht also keinerlei Anlass zur Besorgnis!


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Stornokosten | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-11
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