Stornierung Ferienwohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für dieses Jahr Urlaub auf dem Bauernhof geplant.
Am 13.03. habe ich über das Kontaktformular der Internetseite eines Hofes im Schwarzwald eine Anfrage nach einer freien Ferienwohnung gestellt. Antwort kam am 14.03. mit Informationsmaterial, kurz darauf habe ich für die einzige noch freie Ferienwohnung telefonisch zugesagt.
Die Buchungsbestätigung kam am 16.03. per eMail (in Form von Word-Dokumenten). Die Buchungsbestätigung ist auch das einzige Dokument in dem die AGBs formuliert sind (also weder im Informationsmaterial vom 14.03. noch auf der Website). Kostenpunkt (ohne Frühstück und Kurtaxe): 308,00 EUR.
Durch Aufforderung im Rahmen der Buchungsbestätigung habe ich am 03.04. eine Anzahlung in Höhe von 60,00 EUR geleistet.
Durch unvorhergesehene medizinische Probleme mit unserem jüngsten Sohn gegen Mitte April war ich gezwungen für zwei Monate an meiner Arbeitsstelle eine Auszeit zu nehmen (angetreten zum 01.05.). Die Arbeit wird in der ersten Juliwoche wieder aufgenommen, genau die Woche für die der Urlaub gebucht war. Verständlicherweise kann ich in dieser Woche keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen.
Am 18.04. habe ich daraufhin telefonisch unsere Buchung abgesagt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich - sofern die Wohnung nicht anderweitig belegt wird - die Kosten gemäß den AGBs zu tragen hätte.
Diese lauten (relevante Punkte):
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgschlossen ist.
[...]
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%, Übernachtung miut Vollpension 40% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistungen 10%.
5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Stand heute Früh konnte die Wohnung bislang offensichtlich nicht wieder vermietet werden. Demnach werde ich aller Voraussicht nach laut AGB 90% des Preises, also ca. 280,00 EUR zu zahlen haben.
Meine Fragen:
1) In anderen Fällen habe ich davon gelesen, dass bei Stornierung eine ANGEMESSENE Gebühr einbehalten werden darf. Wie hoch ist denn in diesem Fall eine angemessene Gebühr?
2) Meine Stornierung habe ich telefonisch am 18.04., also 42 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung getätigt. Ist dieser Zeitraum ausschlaggebend für eine Stornierungsgebühr? Darf da überhaupt noch etwas verlangt werden?
3) Sind die AGB für mich überhaupt bindend, da ich diese ja erst im Rahmen der Buchungsbestätigung erhalten habe?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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